(04.12.2012 15:36)blindworm schrieb: [ -> ]Die folgende Äußerung in der Info des FinMin Sachsen ist etwas verwirrend:
Zitat:...Auch Roland Ermer, ....“
Wer wird denn freiwillig USt auf Spenden zahlen ? Wozu das Wahlrecht ?
Na wenn einer schon Roland heißt...
Zitat:m Netz habe ich auch die Stimme eines Finanzstaatsekretärs gelesen
Leider immer nur vage Aussagen und Ankündigungen. Keine konkreten Aussagen. Warum eigentlich ?
Zitat:wenn man davon ausgeht, dass es sich bei den Waren um solche handelt, die so oder so weggeworfen worden wären, dürfte dies doch auch schon in den Richtsätzen berücksichtigt sein.
Sehen das die Prüfer auch so ? Ich befürchte, man wird um Aufzeichnungen nicht herumkommen.
Gruß
Endlich Verfügung zum Thema "Sachspenden" verfügbar !!!
Machmal muss man erst ziemlich verschlungene Wege gehen, um ans Ziel zu gelangen. Da sucht man immer nur nach BMF-Schreiben und wer ist wirklich zuständig ? Das LSF Sachsen.
In der Anlage habe ich die entsprechende Verfügung aus Beck-Online beigefügt.
Somit scheint die Sache klar zu sein: Bewertung umsatz- und ertragssteuerlich mit 0,- EUR, wenn keine Spendenbescheinigung ausgestellt wird
Bliebe nur noch die Frage zur Aufzeichnungspflicht für den Fall einer BP.
Sollte man sich vielleicht Quittungen geben lassen ?