Steuerberater

Normale Version: Einspruch per eMail
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(23.10.2013 09:11)Sirius schrieb: [ -> ]Ihr vergesst den Einspruch über das ElsterOnlinePortal
siehe https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax
unter "Formulare"
Der wird auch schon gelegentlich genutzt.

Das kannte ich noch gar nicht!
@Sirius

Allewetter! Das kannte ich noch nicht.

Klappt denn sowas? Berlin ist ja immerhin dabi.
Das erklärt, warum man nur "elektronisch" schreibt und nicht "per E-Mail" ...
Ja, in der Tat. Da ist sogar meine Kümmelschneiderei befriedigt.
Bei uns (Niedersachsen) klappt das. Kommen auf die gleiche Art wie die authentifizierten Steuererklärungen an und werden daher derzeit einfach ausgedruckt und ganz normal in den Geschäftsgang gegeben.
Ich werd es mal testen. Jetzt brauch ich nur noch einen angriffsträchtigen VA, der dort auch noch aufgeführt ist. G+E ist beispielsweise nicht aufgeführt.
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