Steuerberater

Normale Version: Anlage V+V/ Betriebskosten/ Ärger mit Hausverwalter
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Ich kann nur von meinem und den umliegenden Finanzämtern sprechen, aber die Kaltmiete ist inzwischen überall gestorben. Das Prinzip heißt jetzt, alles was vereinnahmt wird und alles was verausgabt wird, und dann wird entschieden.

Zu Kaltmiete-Zeiten gab es immer wieder das Problem, das halt doch Werbungskosten aufgetaucht sind, die eigentlich umlagefähig waren und dann ging die Diskussion los, ob die Kosten nicht doch umgelegt wurden. Dann liegt keine saubere Abrechnung vor, bzw. die Nebenkosten sind nicht sauber ausgewiesen und so weiter und sofort.
Wenn Umsatzsteuerproblematiken eine Rolle spielen, geht natürlich nur die "richtige" Lösung, da sonst Umsatz- und Vorsteuer nicht korrekt ermittelbar sind.

Die angeführte § 13b EStG-Sache eines vermietenden Bauleisters ist aber doch eher ein Einzelfall, wo man die Problematik individuell natürlich prüfen muss. Da würde ich im konkreten Fall Mandant und Hausverwalter schriftlich auf die Problematik hinweisen. Bei späteren Problemen können Steuerpflichtige sonst nämlich sehr vergesslich sein und sich an sonstige Hinweise möglicherweise nicht mehr erinnern.
Danke für die zahlreichen Antworten !!!Smile
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