25.10.2012, 10:22
Ein Grüß Gott aus München!
Ich habe ein Problem und suche seit etlichen Tagen nach irgendeinem Fall, der unseren betrifft.
GmbH hat im Gründungsjahr erst im Oktober Löhne an die 4 Gesellschafter ausgezahlt. Dies geschah, um der GmbH in der Anlaufphase Liquidität zu verschaffen. Alle sind zu gleichen Teilen beteiligt, also haben wir keine Beherrschung.
Auszug aus dem GF-Anstellungsvertrag aus dem Oktober.
"(1) Der GF erhält für seine Tätigkeit ein Jahresgehalt in Höhe von 100.000 EUR "..."
(2) Gewinntantieme in Höhe von 12,5%. Die Gewinntantieme ist auf maximal 25% des festen Jahresgehalts des GF begrenzt. Tantiemezahlungen an sämtliche GF dürfen 50% des JÜ nicht übersteigen."
Nun möchten die GF die Tantieme auszahlen und dafür das Jahresgehalt zugrundelegen, da sie ja absichtlich erst so spät mit den Lohnzahlungen begonnen haben (s.o.)
Nun habe ich gesucht und gesucht. Ich habe gefunden, dass im Gründungsjahr die Tantieme vom 75:25 % Massstab abweichen kann, wenn sie betrieblich bedingt ist und dem Fremdvergleich standhält. Dies kann man bejaen.
Gibt es hierzu noch Fundstellen ausser BMF v. 01.02.2002 - IV A 2 - S 2742 - 4/02 ?
Ich hätte gerne irgendetwas gefunden bezüglich Tantiemen auf das hochgerechnete Jahresgehalt im Jahr der Gründung, aber entweder gebe ich bei NWB die falschen Suchwörter ein oder es gibt tatsächlich nix
Wir haben jetzt mal bei der Veranlagung angerufen (warte noch auf Rückruf), da die Mandantschaft sehr korrekt ist und alles ordentlich machen will. Wenn also nicht mehr wie das 75%-25% Verhältnis aus den tatsächlich gezahlten Gehältern geht, dann werden die das so machen.
Vielleicht hatte ja jemand schon so einen Fall?
Viele Grüße !!!
Ich habe ein Problem und suche seit etlichen Tagen nach irgendeinem Fall, der unseren betrifft.
GmbH hat im Gründungsjahr erst im Oktober Löhne an die 4 Gesellschafter ausgezahlt. Dies geschah, um der GmbH in der Anlaufphase Liquidität zu verschaffen. Alle sind zu gleichen Teilen beteiligt, also haben wir keine Beherrschung.
Auszug aus dem GF-Anstellungsvertrag aus dem Oktober.
"(1) Der GF erhält für seine Tätigkeit ein Jahresgehalt in Höhe von 100.000 EUR "..."
(2) Gewinntantieme in Höhe von 12,5%. Die Gewinntantieme ist auf maximal 25% des festen Jahresgehalts des GF begrenzt. Tantiemezahlungen an sämtliche GF dürfen 50% des JÜ nicht übersteigen."
Nun möchten die GF die Tantieme auszahlen und dafür das Jahresgehalt zugrundelegen, da sie ja absichtlich erst so spät mit den Lohnzahlungen begonnen haben (s.o.)
Nun habe ich gesucht und gesucht. Ich habe gefunden, dass im Gründungsjahr die Tantieme vom 75:25 % Massstab abweichen kann, wenn sie betrieblich bedingt ist und dem Fremdvergleich standhält. Dies kann man bejaen.
Gibt es hierzu noch Fundstellen ausser BMF v. 01.02.2002 - IV A 2 - S 2742 - 4/02 ?
Ich hätte gerne irgendetwas gefunden bezüglich Tantiemen auf das hochgerechnete Jahresgehalt im Jahr der Gründung, aber entweder gebe ich bei NWB die falschen Suchwörter ein oder es gibt tatsächlich nix

Wir haben jetzt mal bei der Veranlagung angerufen (warte noch auf Rückruf), da die Mandantschaft sehr korrekt ist und alles ordentlich machen will. Wenn also nicht mehr wie das 75%-25% Verhältnis aus den tatsächlich gezahlten Gehältern geht, dann werden die das so machen.
Vielleicht hatte ja jemand schon so einen Fall?
Viele Grüße !!!