(26.10.2012 18:29)meyer schrieb: [ -> ]Beim o.a. Einzelunternehmer hat doch wohl kaum einer bei der Elterngeldstelle auch nur annähernd nachvollziehen können, was gemacht wurde.
Ja, frei nach dem Motto: Meldung macht frei haben wir zumindest alle Zahlen erläutert, mehr kann man nicht machen.
@showbee
Diese abweichende Gewinnvereinbarung enthält näturlich auch eine Regelung, dass keinerlei Entnahmen getätigt werden dürfen!
Ok, für mich dennoch genauso Schmarrn wie ein LStKlassenwechsel. Dieser Ansatz Lohnersatzleistung ist einfach Quatsch. Das Geld sollte lieber in ordentliche Schulspeisung für Klassen 1-10 ausgegeben werden und ggf in kostenfreie Schulbücher und Ausflüge in Theater, Museen etc! Da wären die Mittel mE besser aufgehoben.
ps mache gerade einen Elternzeitmonat in Thailand ;-)
Wusste gar nicht, daß es dort auch sowas gibt.

Lass es dir gut gehen.
Naja, wie sinnvoll oder auch nicht Elterngeld ist, sei mal dahingestellt, wir haben's nunmal, und müssen somit auch damit klarkommen.
Jetzt hab ich doch tatsächlich von denen einen Widerspruchsbescheid bekommen! Da fällt mir nix mehr dazu ein.
Begründung: Die Gewinnverteilungsvereinbarung wäre "rechtsmissbrächliche Rechtsgestaltung" und nur deswegen getroffen, um an das Elterngeld zu kommen. Hallo? Wie wärs damit: Wer nicht arbeitet bekommt kein Geld?
Die machen doch echt was sie wollen. Ich hab die Mandanten jetzt zu ner RA geschickt, spezialisiert auf Familienrecht. *grummel*
Der ist doch echt mal gut. Vielleicht wäre aber ein RA mit gesellschaftsrechtlichen Grundkenntnissen nicht verkehrt. Immerhin sollte man dazu auch was schreiben.
Die RÄ (ne Freundin noch aus Kindertagen-is echt ne Rarität wenn man sowas hat, und sich nicht in den letzten 25 Jahren aus den Augen verloren hat) arbeitet in ner großen Kanzlei-da ist für alle was dabei!
Ich hoff meine Mandanten lassen sich auf die Klage ein. Mir wärs allerdings lieber gewesen der Mandanten-Fall wär durchgewunken worden und die hätten bei mir selber so nen Trara gemacht als jetzt anders rum!