22.10.2012, 14:56
Unser halbes Amt ist jetzt mit folgendem Fall beschäftigt.
A und B haben die AB GmbH. A und B sind jeweils atypisch still an der GmbH beteiligt.
Aus welchen Gründen auch immer haben wir einen Rechtsformwechsel von GmbH zu GbR. Steuerrechtlich dürfte es sich um eine Verschmelzung (§§3 ff. UmwStG) handeln. Übergang zu Buchwerten. Das ist das kleinere Problem.
Die GmbH Anteile stellen in der atypischen von A bzw. B bisher SBV dar. Da die GmbH ja liqudiert wird, hab ich da doch einen Fall des § 17 Abs. 4 EStG?
Die GbR ist kein Kaufmann im Sinne des HGB. Kann man sich an dieser überhaupt still beteiligen? Kann man sich an seiner PersG an welcher man Beteiligter ist, überhaupt still beteiligen? Ich hab Defizite auf dem Gebiet, aber mein Bauch sagt Nein. Aber dann hätten wir zum Zeitpunkt des Formwechsels doch eine Betriebsaufgabe bei der atypisch Stillen, oder?
A und B haben die AB GmbH. A und B sind jeweils atypisch still an der GmbH beteiligt.
Aus welchen Gründen auch immer haben wir einen Rechtsformwechsel von GmbH zu GbR. Steuerrechtlich dürfte es sich um eine Verschmelzung (§§3 ff. UmwStG) handeln. Übergang zu Buchwerten. Das ist das kleinere Problem.
Die GmbH Anteile stellen in der atypischen von A bzw. B bisher SBV dar. Da die GmbH ja liqudiert wird, hab ich da doch einen Fall des § 17 Abs. 4 EStG?
Die GbR ist kein Kaufmann im Sinne des HGB. Kann man sich an dieser überhaupt still beteiligen? Kann man sich an seiner PersG an welcher man Beteiligter ist, überhaupt still beteiligen? Ich hab Defizite auf dem Gebiet, aber mein Bauch sagt Nein. Aber dann hätten wir zum Zeitpunkt des Formwechsels doch eine Betriebsaufgabe bei der atypisch Stillen, oder?