Steuerberater

Normale Version: Berichtigte Steuererklärungen
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Hier noch ein Urteil in "umgekehrter Richtung", könnte dir aber als Argumentationshilfe dienen:

BFH Urteil vom 27.05.2009 - X R 47/08 (HI2239095)
OK, dann ist das also eine "Rettungsaktion" in eigener Sache.

Nichtsdestotrotz sehe ich für § 129 AO gute Chancen. Auf die Schnelle habe ich auch VI R 39/85 gefunden, der geht auch in die Richtung.

Das Urteil von @ Stadtkatze betraf ja unterjährig eingereichte Unterlagen die übersehen wurden und in der Steuererklärung fehlerhaft nicht berücksichtigt waren.

Ich denke, dass man hier so weit gar nicht gehen muss, da die nachgereichten Unterlagen ja nichts anderes als eine Korrektur zur Steuererklärung also ein Teil dieser sind. Wenn diese, was nahe liegt, vom Bearbeiter schlicht übersehen wurden, ist das eine ziemlich klare Sache.

Ich würde wahrscheinlich sogar erst einmal versuchen, das FA telefonisch zur Änderung anhand der übersehenen Unterlagen zu bewegen. Läuft das nicht, kann man immer noch schriftlich argumentieren.
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