Steuerberater

Normale Version: Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
(11.10.2012 12:48)blindworm schrieb: [ -> ]
Zitat:Der Stpfl. hat die Wahl: Entweder Gutachten von 5 bis 10 T€ oder eine höhere Steuer.

Der Mandant möchte am liebsten gar nichts zahlen. Zumindest nicht mehrere tausend EUR für ein Gutachten. ...


Naja, muss halt der Erwerber übernehmen, dafür erhält er dann doch ggf steuerfrei die Immo.

Ansonsten: Steuererhöhende Tatsachen trägt das FA die Feststellungslast. Insoweit kann man das FA auch erstmal auf deren ErbStR festnageln und das Ertragswertverfahren lt Gesetz / R anwenden. Zur Not muss man dann eben im RB Verfahren ein Gutachten nachschieben, man sollte aber ggf vorher einen Gutachter informieren, nicht das man dann in Präklusionsfristen läuft.
Zitat:Ansonsten: Steuererhöhende Tatsachen trägt das FA die Feststellungslast. Insoweit kann man das FA auch erstmal auf deren ErbStR festnageln und das Ertragswertverfahren lt Gesetz / R anwenden.


Aber genau das will er ja nicht. Blindworm will ja Sachwertverfahren!


Zitat:Das FA verlangt nun aber plötzlich eine Bewertung des Substanzwerts nach § 184 BewG (Ertragswert). Überschlägig beträgt dieser Wert dann aber ca. 850.000,- EUR. Der Freibetrag wird weit überschritten.
Jo, dann ist das halt so. Hab ich dann falsch verstanden.
Die Gutachten die ich bisher gesehen habe (EFH + 3 Fam. Haus) lagen preislich zwischen 1.500 und 2.500 bei Verkehrswerten von 300.000 - 400.000.
(11.10.2012 21:02)fliederus2 schrieb: [ -> ]Die Gutachten die ich bisher gesehen habe (EFH + 3 Fam. Haus) lagen preislich zwischen 1.500 und 2.500 bei Verkehrswerten von 300.000 - 400.000.

Und die hat man schon locker bei StKl I bezahlt, wenn man nur 35.000 überm Freibetrag liegt. Hier werden über 400.000 über Freibetrag aufgerufen. Die Entscheidungsalternative zum Gutachten ist dann also nur es nicht zu tun (also vorweggenommene Erbfolge).
(11.10.2012 22:54)showbee schrieb: [ -> ]Die Entscheidungsalternative zum Gutachten ist dann also nur es nicht zu tun (also vorweggenommene Erbfolge).

Wenn diese, so wie ich den SV verstanden habe, nicht schon vollzogen wäre.
So, und wenn du nun die Ferienwohnungsmieten (kalt) nimmst und die Probleme der zeitweiligen Nichtvermietung einberechnest, hast du doch schon einen geringeren Ertragswert, oder? Klar, das Problem mit dem Liegenschaftszins bleibt, aber es ist einfacher hier bei der Berechnung anzusetzen. Oder?
Vielen Dank !!!!Smile

Ich werde die Mandanten wohl doch jetzt erstmal zum Gutachter schicken.
Wenn die Sache durch ist, berichte ich wieder.



Gruß
Seiten: 1 2
Referenz-URLs