Hat jemand Erfahrungen zu R 6 Abs. 5 KStR. Wenn eine nachhaltige Tätigkeit vorliegt, der Jahresumsatz aber regelmässig nicht über 15.000 Euro liegt und in einem Jahr wird auf Grund eines Jubiläums ein Jahresumsatz von 80.000 Euro erzielt. Wird dann ein bgA begründet oder nicht?
Ein nachhaltiger Umsatz > 60.000 DM liegt ja gerade nicht vor, sondern nur ein einmaliges Überschreiten. Dann kann ja nur BGA nach S. 4-7 vorliegen.
Da dieser Teil der Gemeinde ganz sicher kein BgA sein will, dürfte die Sache ungefährlich ablaufen.
Gibt es irgendwo einen Hinweis was ich alles zum Umsatz des BgA zählen muss?
Schau mal in einen Kommentar: HHR § 4 KStG Anm 27 bspw oder Gosch ebd Rn 42.