Steuerberater

Normale Version: Abzinsung: Darlehen wird im Jahr +1 verzinst
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So, ich habe vorher hier nach Ähnlichem gesucht....

Der Gesellschafter der GmbH gewährt der GmbH über Jahre hinweg ein Darlehen in der Weise, dass er immer mal wieder irgendwelche Rechnungen begleicht. Einen Vertrag gibt es nicht, das Darlehen baut sich auf 2 Mio Euro auf und wird nicht verzinst.

Auf die Abzinsungsverpflichtung wird ständig hingewiesen. Deshalb wird ab dem Jahr 08 das Darlehen verzinst.

Prüfer kommt zur Prüfung von 07 bis 09. Er zinst das Darlehen 07 ab und 08 wieder auf.

Bis hierhin wird jeder nicken.

Das Problem: Er zinst in 07 auf 12 Jahre 10 Monate oder so ähnlich ab und erhöht das Einkommen um etwa 1 Mio. Im Jahr 08 verschwindet die Mio im Verlust, der sich aber wegen § 10d nur zu 511.000 zurücktragen lässt. Echte Körperschaftsteuer, die nicht wieder weggeht, entsteht.

Begründet wird dies mit dem BMF-Schreiben vom 26. Mai 2005, Tz18 (aus dem Kopf, ich müsste das jetzt irgendwo nachschlagen können). Dort steht, dass von der jeweiligen Situation ausgegangen werden muss, und die besage, dass konkret in 07 eine Verzinsung nicht vorgelegen habe und dieser Zustand dauerhaft sei. Deshalb sei ein ewig laufendes Darlehen anzunehmen. Daran ändere auch die tatsächlich entretende Verzinsung ab 08 nichts.

Kommt die Kuh irgendwie vom Eis?

Dabei bin ich noch froh, dass die Gerwebesteuer wegen der erweiterten Kürzung kein Thema ist. Man könnte ja auf die Idee kommen, dass dieser Vorgang nicht in die Kürzung reingehört.

Danke
ecro
Nein, hört sich erstmal richtig an.

Mir würde nur einfallen: Wenn die Verzinslichkeit in 08 VOR Aufstellung der 07er Bilanz erfolgte, liegt eine Wertaufhellung vor, die Natur der Sache GoB ist und für Steuerbilanz via Maßgeblichkeit gilt. Aber richtig überzeugend ist das auch nicht...
Hmm, könnte man das verzinsliche Darlehen nicht als NEUES Darlehen ansehen, welches das alte ersetzt hat? Dann wäre die Restlaufzeit in 2007 unter einem Jahr...
Eine Novation wäre tatsächlich ein schönes Mittel. Mal sehen, ob wir das Paper dazu noch irgendwo finden.

Die Wertaufhellung bringt uns leider nicht weiter. Die schlägt ja qua BMF-Schreiben nicht durch.

Oder wir finden noch irgendwo die Gegenleistung....

Danke!
Novation ist aber ausgeschlossen, wenn ausdrücklich DAS Darlehen von unverzinslich auf verzinslich gestellt wird.
Achso, ansonsten hilfsweise ggf ein Fall der sachlichen Unbilligkeit, wenn nur durch Beschränkung 10d hier KSt definitiv wird, obwohl Gewinn und Verlust sich wertausgleichen. Zumindest versuchen muss man es.
(26.09.2012 17:45)showbee schrieb: [ -> ]ein Fall der sachlichen Unbilligkeit

Auch ne Idee.

Es ist ja nicht DAS Darlehen, sondern halt alles, was in den letzten drölf Jahren buchhalterisch irgendwie nicht anders untergebracht werden konnnte. Die Verzinsung hat halt 2008 eingesetzt, weil immer wieder darauf gedrungen wurde.

Der oder die Mitarbeiter, die das mal verbucht haben, sind längst nicht mehr da und einen Überblick gibt es schon gar nicht. Der Vorberater hat angefangen, dann kamen zig Kompetenzträger drüber, von denen jeder anders denkt.....Kurz - es ist ein Müllkonto und keiner weiß, wie das je wieder gesäubert werden könnte. Dass es nun 2 Mio sind, liegt an der Finanzkraft der Eigner.

Ich bin ja so einer, den Zahlen weniger interessieren als Abläufe, also Prozesse. Mir fällt es auch schwer nachzuvollziehen, warum man nicht gleich nachvollziehbar aufgezeichnet hat. Aber die Dinge sind nun mal, wie sie sind.

Wahrscheinlich hätte ich das vor Jahren auch nicht anders oder gar besser gekonnt. Entwicklung ist eben wegen ihrer Dynamik etwas Tolles.

Und jetzt hab ich das also an der Backe. Und der Arbeitsalltag lässt es nun mal nicht zu, so etwas ad hoc aufzuräumen. Erklärungsnot gegenüber dem Prüfer inbegriffen ("nö, kein Vertrag da").

Vor diesem Hintergrund halte ich es für ungerechtfertigt, Hunderttausende an Steuern abzugreifen, nur weil die Handhabung suboptimal war und FA und wir uns mit Winkelzügen zu überbieten suchen.
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