22.09.2012, 18:32
So, ich habe vorher hier nach Ähnlichem gesucht....
Der Gesellschafter der GmbH gewährt der GmbH über Jahre hinweg ein Darlehen in der Weise, dass er immer mal wieder irgendwelche Rechnungen begleicht. Einen Vertrag gibt es nicht, das Darlehen baut sich auf 2 Mio Euro auf und wird nicht verzinst.
Auf die Abzinsungsverpflichtung wird ständig hingewiesen. Deshalb wird ab dem Jahr 08 das Darlehen verzinst.
Prüfer kommt zur Prüfung von 07 bis 09. Er zinst das Darlehen 07 ab und 08 wieder auf.
Bis hierhin wird jeder nicken.
Das Problem: Er zinst in 07 auf 12 Jahre 10 Monate oder so ähnlich ab und erhöht das Einkommen um etwa 1 Mio. Im Jahr 08 verschwindet die Mio im Verlust, der sich aber wegen § 10d nur zu 511.000 zurücktragen lässt. Echte Körperschaftsteuer, die nicht wieder weggeht, entsteht.
Begründet wird dies mit dem BMF-Schreiben vom 26. Mai 2005, Tz18 (aus dem Kopf, ich müsste das jetzt irgendwo nachschlagen können). Dort steht, dass von der jeweiligen Situation ausgegangen werden muss, und die besage, dass konkret in 07 eine Verzinsung nicht vorgelegen habe und dieser Zustand dauerhaft sei. Deshalb sei ein ewig laufendes Darlehen anzunehmen. Daran ändere auch die tatsächlich entretende Verzinsung ab 08 nichts.
Kommt die Kuh irgendwie vom Eis?
Dabei bin ich noch froh, dass die Gerwebesteuer wegen der erweiterten Kürzung kein Thema ist. Man könnte ja auf die Idee kommen, dass dieser Vorgang nicht in die Kürzung reingehört.
Danke
ecro
Der Gesellschafter der GmbH gewährt der GmbH über Jahre hinweg ein Darlehen in der Weise, dass er immer mal wieder irgendwelche Rechnungen begleicht. Einen Vertrag gibt es nicht, das Darlehen baut sich auf 2 Mio Euro auf und wird nicht verzinst.
Auf die Abzinsungsverpflichtung wird ständig hingewiesen. Deshalb wird ab dem Jahr 08 das Darlehen verzinst.
Prüfer kommt zur Prüfung von 07 bis 09. Er zinst das Darlehen 07 ab und 08 wieder auf.
Bis hierhin wird jeder nicken.
Das Problem: Er zinst in 07 auf 12 Jahre 10 Monate oder so ähnlich ab und erhöht das Einkommen um etwa 1 Mio. Im Jahr 08 verschwindet die Mio im Verlust, der sich aber wegen § 10d nur zu 511.000 zurücktragen lässt. Echte Körperschaftsteuer, die nicht wieder weggeht, entsteht.
Begründet wird dies mit dem BMF-Schreiben vom 26. Mai 2005, Tz18 (aus dem Kopf, ich müsste das jetzt irgendwo nachschlagen können). Dort steht, dass von der jeweiligen Situation ausgegangen werden muss, und die besage, dass konkret in 07 eine Verzinsung nicht vorgelegen habe und dieser Zustand dauerhaft sei. Deshalb sei ein ewig laufendes Darlehen anzunehmen. Daran ändere auch die tatsächlich entretende Verzinsung ab 08 nichts.
Kommt die Kuh irgendwie vom Eis?
Dabei bin ich noch froh, dass die Gerwebesteuer wegen der erweiterten Kürzung kein Thema ist. Man könnte ja auf die Idee kommen, dass dieser Vorgang nicht in die Kürzung reingehört.
Danke
ecro