Steuerberater

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AN ist bei der DB beschäftigt und zahlt o.g. Umlage. Ich betrachte dies als eine Art Zwangsumlage. Kann man dafür eigentlich eine steuerl. Förderung a la "Riester" o. "Rürup" o.ä. in Anspruch nehmen? Kennt sich damit jemand aus?
Hab es jetzt mal in Zeile 6 der Anlage Vorsorge eingetragen, mal sehen wie das FA reagiert.
Hab nix eindeutiges im Netz gefunden.
Wurde erwartungsgemäß erstmal abgelehnt, also nicht berücksichtigt.

Wiederholung: "Kennt sich damit jemand aus?" Sad
Leider nein, aber auf den Lohnabrechnungen der DB-Mitarbeiter steht der Name und die Duchwahl der Lohnsachbearbeiter/-in.

Der/die müsste eigentlich Bescheid wissen.
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