08.08.2012, 13:12
Hallo,
ich glaube ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Ich habe eine Organschaft mit EAV(Ergebnisabführungsvertrag). Jetzt hat die OG einen Gewinn von 50 und bildet eine Rücklage in Höhe von 10, führt also nur 40 an den OT ab. Was buche ich in der HB des OT? Ich würde als abzf. Gewinn (Kto 2794 SKR 03) die 50 buchen und die 10 als Forderung (Kto 1595) stehen lassen. Mein Kollege sagt, er würde nur die 40 in der HB buchen.
In der STB ist alles klar, da buche ich 40 + 10 auf Ford. und steuerl. Ausgleichsposten. Das ich 50 versteuern muss ist auch klar, mir geht es nur um den Bilanzausweis in der HB.
Mein Beck`scher Bilanzkommentar sagt leider nur zur STB etwas...
So, ich habe jetzt mir den §271 HGB noch einmal angesehen und komme langsam zu der Überlegung, dass ich wohl doch nur 40 ausweise und der Rest meinen Wert der Beteiligung erhöht, der in der HB aber nicht gebucht wird.
ich glaube ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Ich habe eine Organschaft mit EAV(Ergebnisabführungsvertrag). Jetzt hat die OG einen Gewinn von 50 und bildet eine Rücklage in Höhe von 10, führt also nur 40 an den OT ab. Was buche ich in der HB des OT? Ich würde als abzf. Gewinn (Kto 2794 SKR 03) die 50 buchen und die 10 als Forderung (Kto 1595) stehen lassen. Mein Kollege sagt, er würde nur die 40 in der HB buchen.
In der STB ist alles klar, da buche ich 40 + 10 auf Ford. und steuerl. Ausgleichsposten. Das ich 50 versteuern muss ist auch klar, mir geht es nur um den Bilanzausweis in der HB.
Mein Beck`scher Bilanzkommentar sagt leider nur zur STB etwas...
So, ich habe jetzt mir den §271 HGB noch einmal angesehen und komme langsam zu der Überlegung, dass ich wohl doch nur 40 ausweise und der Rest meinen Wert der Beteiligung erhöht, der in der HB aber nicht gebucht wird.