Steuerberater

Normale Version: Organschaft Handelsbilanz
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Hallo,

ich glaube ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Ich habe eine Organschaft mit EAV(Ergebnisabführungsvertrag). Jetzt hat die OG einen Gewinn von 50 und bildet eine Rücklage in Höhe von 10, führt also nur 40 an den OT ab. Was buche ich in der HB des OT? Ich würde als abzf. Gewinn (Kto 2794 SKR 03) die 50 buchen und die 10 als Forderung (Kto 1595) stehen lassen. Mein Kollege sagt, er würde nur die 40 in der HB buchen.

In der STB ist alles klar, da buche ich 40 + 10 auf Ford. und steuerl. Ausgleichsposten. Das ich 50 versteuern muss ist auch klar, mir geht es nur um den Bilanzausweis in der HB.

Mein Beck`scher Bilanzkommentar sagt leider nur zur STB etwas...
So, ich habe jetzt mir den §271 HGB noch einmal angesehen und komme langsam zu der Überlegung, dass ich wohl doch nur 40 ausweise und der Rest meinen Wert der Beteiligung erhöht, der in der HB aber nicht gebucht wird.
(08.08.2012 13:12)tolledeu schrieb: [ -> ]...
So, ich habe jetzt mir den §271 HGB noch einmal angesehen und komme langsam zu der Überlegung, dass ich wohl doch nur 40 ausweise und der Rest meinen Wert der Beteiligung erhöht, der in der HB aber nicht gebucht wird.

Würde ich auch so sehen; bezgl gewinnwirksamer Aktivierung von 10 bei OT steht Realisationsprinzip entgegen, also keine Förderung und keine Werterhöhung.
Also die 10 im StAP sehe ich auch, aber ich verstehe die Frage nicht.

In wessen HBil soll jetzt was ausgewiesen werden? Vielleicht kapiere ich ja auch nur das Problem nicht.

Ich habe hier eine Organschaft mit acht OGs, und umsatzsteuerlich sind es zehn, aber zum Glück habe ich nur die Steuererklärungen zu machen und bin deshalb blind für zivilrechtliche Sachen.
Der OT hat Anspruch auf Gewinnabführung von 40. Die 10 gehen in die RL bei der OG, also die Frage, ob die 10 beim OT zu erfassen sind?

Alt 1) 10,-- Beteiligung an Ertrag
Alt 2) 10,-- Forderung an Ertrag

wobei mE in beiden Fällen das Realisationsprinzip einem aktivischen Ausweis entgegensteht.
Ach so.

Eben, ich würde die 10 auch nicht erfassen. Der "Ertrag" existiert nur steuerlich.
(09.08.2012 07:34)ecro schrieb: [ -> ]Ach so.

Eben, ich würde die 10 auch nicht erfassen. Der "Ertrag" existiert nur steuerlich.

Jep, so hab ich es auch jetzt behandelt. Der Wert der Beteiligung hat sich sozusagen erhöht.

Danke....
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