23.07.2012, 15:42
Stpfl. bekommt im Jahr 2010 eine Bescheinigung der Stadt über Sanierungsaufwand im SInne des §7h EStG, Gesamtaufwand brutto: 1 Mio.
Die Sanierung hat im Jahr 2004 begonnen, war in 2005 abgeschlossen, 2006 und 2007 kleinere Nachfolgerechnungen.
Bis 2006 hat Bp geprüft: tatsächlich angefallene Kosten 630 TEuro.
Für Folge-PZR (2007-2009) wurde bisher geltend gemacht: 2007 und 2008 9% aus 1 Mio, 2009 9% aus 610 TEuro. Der niedrigere Ansatz 2009 kommt daher, dass man hier nicht aus der Bescheinigung der Stadt "abschreibt", sondern erstmals "ermittelt"!
Neben der tatsächlich angefallenen Summe werden "noch nicht bezahlte Rechnungen" in Höhe von 150 TEuro geltend gemacht, und die Gesamtsumme um in 2008 und 2009 erhaltene Versicherungsentschädigungen i.H.v. 170 TEuro gemindert.
1. Frage:
M.E.n. gehören die 150 TEuro, für die zwar Rechnungen vorliegen, die aber noch nicht bezahlt wurden, zur BMG dazu. Das Problem ist aber, was passiert, wenn sie bis zum Ende des Begünstigungszeitraums oder gar nicht bezahlt werden? Rückwirkendes Ereignis?
Als pragmatische Lösung würde ich eine Vorläufigkeit aufnehmen und die BMG solange gemindert lassen bis die Zahlung nachgewiesen ist. Aber ist das rechtlich richtig?
2. Frage
Mindern die Versicherungsentschädigungen, die in den Jahren 2007 und 2008 geflossen sind, die BMG erst bei Auszahlung oder bereits von Beginn an?
Ich habe alles, was ich zum §7h EStG gefunden habe, rauf und runter gelesen! Diese Problematik wird aber leider nirgends behandelt! Deshalb hoffe ich jetzt auf Euch!!
taxpert
Die Sanierung hat im Jahr 2004 begonnen, war in 2005 abgeschlossen, 2006 und 2007 kleinere Nachfolgerechnungen.
Bis 2006 hat Bp geprüft: tatsächlich angefallene Kosten 630 TEuro.
Für Folge-PZR (2007-2009) wurde bisher geltend gemacht: 2007 und 2008 9% aus 1 Mio, 2009 9% aus 610 TEuro. Der niedrigere Ansatz 2009 kommt daher, dass man hier nicht aus der Bescheinigung der Stadt "abschreibt", sondern erstmals "ermittelt"!
Neben der tatsächlich angefallenen Summe werden "noch nicht bezahlte Rechnungen" in Höhe von 150 TEuro geltend gemacht, und die Gesamtsumme um in 2008 und 2009 erhaltene Versicherungsentschädigungen i.H.v. 170 TEuro gemindert.
1. Frage:
M.E.n. gehören die 150 TEuro, für die zwar Rechnungen vorliegen, die aber noch nicht bezahlt wurden, zur BMG dazu. Das Problem ist aber, was passiert, wenn sie bis zum Ende des Begünstigungszeitraums oder gar nicht bezahlt werden? Rückwirkendes Ereignis?
Als pragmatische Lösung würde ich eine Vorläufigkeit aufnehmen und die BMG solange gemindert lassen bis die Zahlung nachgewiesen ist. Aber ist das rechtlich richtig?
2. Frage
Mindern die Versicherungsentschädigungen, die in den Jahren 2007 und 2008 geflossen sind, die BMG erst bei Auszahlung oder bereits von Beginn an?
Ich habe alles, was ich zum §7h EStG gefunden habe, rauf und runter gelesen! Diese Problematik wird aber leider nirgends behandelt! Deshalb hoffe ich jetzt auf Euch!!
taxpert