Hallo,
kurze Frage: ab welchem Einzelbetrag aktiviert ihr aRAP?
Bspw zahlt Unternehmer am 15.12. die Haftpflicht für PKW Anhänger für ein Jahr (60€). Als aRAP würde hier 60/24 = 2,50€ ausgewiesen... Das macht kein Mensch ähhh Buchhalter. Aber wo ist die Grenze?
Kommt immer drauf an.... auf den Mandanten, das Ergebnis....
Aber ich sag mal so unter 100 € fange ich selten an. Bei größeren Mandanten können es auch schon mal 500 € sein.
schau mal BFH v. 18.03.2010 - X R 20/09
Huhu,
wir sind in der Vorort-EWIV und hatten in Vorbereitung auf die Zertifizierung diverse Vorbereitungstermine.
Im Vortrag ging es auch um aRAP ... Zitat: unter 1.000 EUR wird nichts abgegrenzt, ausser die Finanzierer legen Wert auf eine extrem genaue, evtl. sogar monatliche, Abgrenzung.
Ich selbst grenze so ab 500-1000 EUR ab (hängt echt vom Unternehmen ab. Je größer, desto genauer) und lege mir sofort wiederkehrende Buchungen hierfür an. Bsp: 775,30 EUR auf 12 Monate. Teile durch 12 und bekomme gerundet 64,60 EUR. Den ersten Monat buche ich per Hand ein, um Rundungsdifferenzen zu vermeiden (64,60x11=710,60 --> 775,30-710,60 = 64,70) und dann 11 wiederkehrende Buchungen ab dem Folgemonat. So kann ich mich beim Abschluss IMMER blind darauf verlassen, dass das aRAP Konto nach Beendigung der wiederkehrenden Buchungen 0,00 ist. Ein Konto weniger, dass ich abstimmen muss
ARAP unter 410€ pro Posten muss wegen Geringfügigkeit nicht abgegrenzt werden, siehe Eisvogel.
Achtung Gerücht: beim FA gibts wohl bei unterlassenen ARAPs eine Nichtaufgriffsgrenze von insgesamt 1000€.
(11.07.2012 16:52)Eisvogel schrieb: [ -> ]schau mal BFH v. 18.03.2010 - X R 20/09
Also wir halten uns an das Urteil, 410 €.
Cool, Danke!
Zur juristischen Technik @Limo: Kein Urteil, ein Beschluss! Aber in der Sache irrelevant!
(11.07.2012 21:45)showbee schrieb: [ -> ]Zur juristischen Technik @Limo: Kein Urteil, ein Beschluss! Aber in der Sache irrelevant!
Zur Kenntnis genommen, merk ich mir für die Zukunft