Steuerberater

Normale Version: Neue Meldung zur Basis-KV
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Hab jetzt ein Schreiben bekommen v. Mai 2012, daß der Beitrag zur Basis-KV in 2010 korrigiert wurde (ca. 60,- höher). Dies soll wohl auch elektronisch zum FA gemeldet sein. Der Bescheid 2010 ist natürlich schon lange bestandskräftig.
Kann die nachträgliche Meldung eine Änderung des Bescheides bewirken (Nachträgliche neue Tatsachen)? Das FA stellt sich erstmal quer.
Ist das nicht § 10 Abs 2a Satz 8 EStG?
Und wenn nicht dann auf alle Fälle § 173 (1) Nr 2 AO!
In diesem Sinne hab ich es jetzt auch als Einspruch auf die Ablehnung geschrieben. Mal sehen wie das FA jetzt reagiert.
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