29.06.2012, 15:24
Hab jetzt ein Schreiben bekommen v. Mai 2012, daß der Beitrag zur Basis-KV in 2010 korrigiert wurde (ca. 60,- höher). Dies soll wohl auch elektronisch zum FA gemeldet sein. Der Bescheid 2010 ist natürlich schon lange bestandskräftig.
Kann die nachträgliche Meldung eine Änderung des Bescheides bewirken (Nachträgliche neue Tatsachen)? Das FA stellt sich erstmal quer.
Kann die nachträgliche Meldung eine Änderung des Bescheides bewirken (Nachträgliche neue Tatsachen)? Das FA stellt sich erstmal quer.