Steuerberater

Normale Version: Aufwandsspende für Hochschultätigkeit
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Warum? X hat nach Satzung einen Anspruch auf ca 80€ je Lehreinheit. Auf diesen Anspruch verzichtet er ja erst, nachdem der Anspruch von x mal 80€ entstanden ist. Ist doch der klassische Fall einer Aufwandsspende...
finde ich nicht.... ich bin auch der Meinung, dass es sich hierbei um eine ganz normale Barspende handeln müsste.

Eine Aufwandsspende liegt doch m.E. nur vor in Höhe des Aufwandes des X.

die dem X zustehende Vergütung ist aber Aufwand der Uni.

X hat also Anspruch auf eine Vergütung über 500 €

X muss also die 500 € ganz normal versteuern und bekommt eine BArspendenbescheinigung über 500 €

Das läuft also so, als hätte er das Geld bekommen, und dann zurückgespendet.

lg, Jive
Ja, von mir aus. Die Einnahmen unterliegen jedoch dem Übungsleiterfreibetrag...
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