Steuerberater

Normale Version: Fördergebietsgesetz
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Bp stellt fest, dass ein SoPo mit RL-Anteil im Jahr 2008 aufgelöst wurde und teilt mit:

"Nach § 6 (2) FördGG war die Rücklage spätestens zum 31. Dezember 1995 aufzulösen."

Okay, SV ist geklärt. Es war nur die Darstellung der Sonderabschreibung nach § 281 HGB aF, also SoPoRL und keine RL.

Aber... weiß jemand von euch, welchen Fall der § 6 (1) FördGG denn nun tatsächlich umfasste?

(Blöd bei solchen Bp ist ja, dass man sich die Unterlagen aus 1993 geben lassen muss [und bei Glück diese auch bekommt]. Wer zahlt denn diese forensische Arbeit?)
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