16.05.2012, 16:45
16.05.2012, 16:52
Was wir in der Praxis anstellen, weiß ich noch nicht sicher, kommt auf das Ergebnis der Steuererklärung an.
Am Rande: Wahrscheinlich ist getrennte Veranlagung günstiger. Die Anforderungen betreffen zwar die Steuernummer, unter der bisher die gemeinsame Veranlagung erfolgte, aber als Adressat wird nur der Ehemann genannt. Nur in dem "Entschuldigungsschreiben" stehen beide. Demnach dürfte die Ehefrau überhaupt keine wirksame bevorzugte Anforderung erfolgt sein ...
Am Rande: Wahrscheinlich ist getrennte Veranlagung günstiger. Die Anforderungen betreffen zwar die Steuernummer, unter der bisher die gemeinsame Veranlagung erfolgte, aber als Adressat wird nur der Ehemann genannt. Nur in dem "Entschuldigungsschreiben" stehen beide. Demnach dürfte die Ehefrau überhaupt keine wirksame bevorzugte Anforderung erfolgt sein ...
16.05.2012, 19:05
(16.05.2012 16:42)meyer schrieb: [ -> ]@ Stadtkatze
Wir sind hier nicht im Bereich von Steuerbescheiden sondern von sonstigen Verwaltungsakten.
Das ist verfahrensrechtlich etwas grundlegend anderes.
Na das ist ja wohl klar!
(16.05.2012 16:42)meyer schrieb: [ -> ]Dazu habe ich mal gelernt, dass es dabei keine Änderungen im eigentlichen Sinn gibt sondern der alte ist komplett aus der Welt und es gibt einen neuen. Der neue Bescheid beinhaltet also automatisch einen Widerruf des alten. Was unter anderem zur Folge hat, dass bei Widerruf des neuen der alte nicht automatisch wiederauflebt, also ander als bei einem Steuerbescheid, wo die Aufhebung des Neuesten dazu führt, dass die vorherige Fassung wieder greift.
Es ist aber kein neuer, sondern ein zweiter VA!
Darüber hinaus muss man darüber nachdenken, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf überhaupt vorliegen...
(16.05.2012 16:42)meyer schrieb: [ -> ]Dass die neue Anforderung "aus Versehen" ergangen ist, spielt m. E. keine Rolle,
Doch, das ist m. E. nicht ohne Bedeutung
Aber wie dem auch sei, ich würde meine Energie nicht verschwenden, um mit einem Steuerberater den 31.07. oder 30.09. auszufechten. So ein VAS-Fall muss ja schließlich innerhalb einer bestimmten Frist abschließend gezeichnet sein. ...und ob ich das in der Urlaubszeit möchte - ganz bestimmt nicht.
Sind beide VAS-Schreiben nur an den EM gerichtet?
