Steuerberater

Normale Version: KV/PV bei 33a
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Ich stelle mal etwas zur Diskussion, denn gesetzl. ist dazu m.E. nach nichts ausgeführt.

KV/PV Beiträge eines Kindes (Lehrling) können ja als SA-Abzug bei den Eltern berücksichtigt werden, natürlich nur wenn sie sie nicht selber geltend machen.

Jetzt hab ich aber Mandanten (nicht verheiratet), da mache ich bei der Frau den 33a geltend, weil der Mann nur 6.000,- BAL p.a. hat. Soweit kein Problem, aber bei der Berechnung der eigenen EK u. Bezüge dürfen ja die SV Beiträge (hier die AN Abzüge des Mannes) nicht mehr abgezogen werden.

Und jetzt kam mir eben die Idee, die KV/PV Abzüge des Mannes bei der Frau geltend zu machen. Eben analog der o.g. Regelung bei Kind/Eltern. Seht ihr da Chancen?

Eine Erhöhung der 8.004,- nach 33a scheidet m.E. aus, da die Beiträge ja v. Mann direkt v. Lohn einbehalten und abgeführt werden.
Wir denn bei 6000,-€ überhaupt noch KV/PV vom An einbehalten?Sad

Ansonsten müssten die Aufwendungen vom Stpfl getragen werden, um sie über den Betrag von 8.004 € hinaus ansetzen zu können .§ 33a Abs 1 Satz 2 EStG

Ich sehe da keine Möglichkeit, weil direkt vom BAL abgezogen.
Hallo,
für Kinder ist das ja explizit geregelt in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG.
Also wird es wohl nicht funktionieren.
Ja, aber warum nur bei den Kindern? Irgendwie empfinde ich das als Ungleichbehandlung.
(30.04.2012 15:06)Opa schrieb: [ -> ]Ja, aber warum nur bei den Kindern? Irgendwie empfinde ich das als Ungleichbehandlung.
Freunde kann man sich aussuchen, Familie nicht ?!?!Cool
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