30.04.2012, 11:02
Ich stelle mal etwas zur Diskussion, denn gesetzl. ist dazu m.E. nach nichts ausgeführt.
KV/PV Beiträge eines Kindes (Lehrling) können ja als SA-Abzug bei den Eltern berücksichtigt werden, natürlich nur wenn sie sie nicht selber geltend machen.
Jetzt hab ich aber Mandanten (nicht verheiratet), da mache ich bei der Frau den 33a geltend, weil der Mann nur 6.000,- BAL p.a. hat. Soweit kein Problem, aber bei der Berechnung der eigenen EK u. Bezüge dürfen ja die SV Beiträge (hier die AN Abzüge des Mannes) nicht mehr abgezogen werden.
Und jetzt kam mir eben die Idee, die KV/PV Abzüge des Mannes bei der Frau geltend zu machen. Eben analog der o.g. Regelung bei Kind/Eltern. Seht ihr da Chancen?
Eine Erhöhung der 8.004,- nach 33a scheidet m.E. aus, da die Beiträge ja v. Mann direkt v. Lohn einbehalten und abgeführt werden.
KV/PV Beiträge eines Kindes (Lehrling) können ja als SA-Abzug bei den Eltern berücksichtigt werden, natürlich nur wenn sie sie nicht selber geltend machen.
Jetzt hab ich aber Mandanten (nicht verheiratet), da mache ich bei der Frau den 33a geltend, weil der Mann nur 6.000,- BAL p.a. hat. Soweit kein Problem, aber bei der Berechnung der eigenen EK u. Bezüge dürfen ja die SV Beiträge (hier die AN Abzüge des Mannes) nicht mehr abgezogen werden.
Und jetzt kam mir eben die Idee, die KV/PV Abzüge des Mannes bei der Frau geltend zu machen. Eben analog der o.g. Regelung bei Kind/Eltern. Seht ihr da Chancen?
Eine Erhöhung der 8.004,- nach 33a scheidet m.E. aus, da die Beiträge ja v. Mann direkt v. Lohn einbehalten und abgeführt werden.