23.04.2012, 14:02
Hallo,
Folgende Situation:
GmbH steht seit Monaten in einer BP. Die Prüfung wird sich auch weiter ausdehnen. Es geht in erster Linie um die Bewertung diverser Grundstücke, die im Anlagevermögen der GmbH stehen.
Aufgrund der BP wurde und konnte der JA 2010 bisher nicht erstellt werden.
Nun kommt das obligatorische Schreiben des BA Justiz mit Fristsetzung von 6 Wochen und, nach Ablauf der Frist, dem entsprechenden Ordnungsgeld von 2.500€ aufwärts.
Einspruch mit Begründung auf Prüfung ist eingelegt, Entscheidung wird irgendwann mal erfolgen, jedoch nicht innerhalb der 6-Wochen-Nachfrist.
Würde man abwarten, hält man das Verfahren zunächst nicht auf und riskiert das Ordnungsgeld.
Würde man nun ins Blaue etwas veröffentlichen, verstößt man gegen Bewertungsgrundsätze und riskiert damit ebenfalls ein Ordnungsgeld.
Was hat denn nun Vorrang § 335 HGB oder § 334 HGB oder gibt es eine saubere Lösung?
Jemand Erfahrung damit?
Danke Euch
Folgende Situation:
GmbH steht seit Monaten in einer BP. Die Prüfung wird sich auch weiter ausdehnen. Es geht in erster Linie um die Bewertung diverser Grundstücke, die im Anlagevermögen der GmbH stehen.
Aufgrund der BP wurde und konnte der JA 2010 bisher nicht erstellt werden.
Nun kommt das obligatorische Schreiben des BA Justiz mit Fristsetzung von 6 Wochen und, nach Ablauf der Frist, dem entsprechenden Ordnungsgeld von 2.500€ aufwärts.
Einspruch mit Begründung auf Prüfung ist eingelegt, Entscheidung wird irgendwann mal erfolgen, jedoch nicht innerhalb der 6-Wochen-Nachfrist.
Würde man abwarten, hält man das Verfahren zunächst nicht auf und riskiert das Ordnungsgeld.
Würde man nun ins Blaue etwas veröffentlichen, verstößt man gegen Bewertungsgrundsätze und riskiert damit ebenfalls ein Ordnungsgeld.
Was hat denn nun Vorrang § 335 HGB oder § 334 HGB oder gibt es eine saubere Lösung?
Jemand Erfahrung damit?
Danke Euch