16.04.2012, 13:42
Hallo,
ich habe gerade eine BP bei einem Mandanten, bei der der Prüfer eine PV-Anlage, die auf dem Dach des Betriebsgebäudes installiert ist (bisher als selbständiger Gewerbebetrieb nach § 4 III EStG besteuert) in dessen Heizungsbaubetrieb einbeziehen möchte.
Er verweist auf (mir unbekannte und nicht auffindbare) Verwaltungsanweisungen S 2240/106/ St 111 und S 2240/106/ ST 121 v. 24.02.2011, lt. derer es sich bei dem Aufbau einer PV-Anlage auf ein Betriebsgebäude um einen einheitlichen Betrieb handeln soll.
Gefunden habe ich nur ein Urteil des FG München v. 24.10.2011 5 V 491/11, das aber genau gegenteilig geurteilt hat - also in seinem Fall 2 getrennte Betriebe sieht.
Kennt jemand die Verwaltungsanweisung/einen Fundort?
Oder hat dies Problem schon mal durchgefochten?
Gruß
tosch
ich habe gerade eine BP bei einem Mandanten, bei der der Prüfer eine PV-Anlage, die auf dem Dach des Betriebsgebäudes installiert ist (bisher als selbständiger Gewerbebetrieb nach § 4 III EStG besteuert) in dessen Heizungsbaubetrieb einbeziehen möchte.
Er verweist auf (mir unbekannte und nicht auffindbare) Verwaltungsanweisungen S 2240/106/ St 111 und S 2240/106/ ST 121 v. 24.02.2011, lt. derer es sich bei dem Aufbau einer PV-Anlage auf ein Betriebsgebäude um einen einheitlichen Betrieb handeln soll.
Gefunden habe ich nur ein Urteil des FG München v. 24.10.2011 5 V 491/11, das aber genau gegenteilig geurteilt hat - also in seinem Fall 2 getrennte Betriebe sieht.
Kennt jemand die Verwaltungsanweisung/einen Fundort?
Oder hat dies Problem schon mal durchgefochten?
Gruß
tosch