2ndReality
25.09.2007, 13:39
In dem Beispiel der Mini-Job-Zentrale geht es um die Annahme zu Beginn der Beschäftigung, ob eine Person einen 400 €-Job ausübt oder versicherungspflichtig angestellt werden muss.
Die Entscheidung, die zu diesem Zeitpunkt getroffen wird, ist kaum angreifbar, d.h. wenn ich bei dem Kellner davon ausgegangen wäre (wichtig: die es geht um eine Annahme), dass er in dem 1 Jahr 400 € / Monat nicht übersteigt, dann handelt es sich um einen Mini-Jpb.
Stelle ich dann im Laufe des Jahres fest, dass es doch keiner ist, dann gilt die Versicherungspflicht erst ab Feststellung durch die BUN.
@vorwitzig: In deinem abgewandelten Bsp. würde man von Anfang an einen Mini-Job abrechnen. Würde er im 2. Jahr aber im monatlichen Durchschnitt über 400 € kommen, würde eine Versicherungspflicht festgestellt werden.
Die Entscheidung, die zu diesem Zeitpunkt getroffen wird, ist kaum angreifbar, d.h. wenn ich bei dem Kellner davon ausgegangen wäre (wichtig: die es geht um eine Annahme), dass er in dem 1 Jahr 400 € / Monat nicht übersteigt, dann handelt es sich um einen Mini-Jpb.
Stelle ich dann im Laufe des Jahres fest, dass es doch keiner ist, dann gilt die Versicherungspflicht erst ab Feststellung durch die BUN.
@vorwitzig: In deinem abgewandelten Bsp. würde man von Anfang an einen Mini-Job abrechnen. Würde er im 2. Jahr aber im monatlichen Durchschnitt über 400 € kommen, würde eine Versicherungspflicht festgestellt werden.