Steuerberater

Normale Version: AfA nach mittelbarer Grundstücksschenkung?
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Ne Kollegin hat folgenden Sachverhalt, den wir gerade diskutieren....

Die Eltern schenken Kind K 550.000 €, damit sich K einen bestimmten Hof kaufen kann. Eigentlich der typische Fall der mittelbaren Grundstücksschenkung. Soweit so gut, alles läuft prima. Jetzt in der ersten Steuererklärung danach erkennt das Finanzamt aber die Afa aus den Anschaffungskosten des Hofs nicht an (keinen Cent!).

Die Begründung bleibt vage (das gibt es nicht) und die Kollegin wird natürlich Einspruch einlegen. Allerdings war sie schon ein wenig verunsichert....

Ich sehe das so:
1. Entweder hat K selbst Anschaffungskosten und kann somit AfA geltend machen.
2. Die Eltern haben Anschaffungskosten und über 11d EStG wandert das sofort auf K rüber.

Was mE gar nicht geht, dass überhaupt keine AfA gewährt werden soll.
Leider habe ich hierzu aber noch keine "Munition" gefunden, die Kollegin natürlich auch nicht, sonst hätte sie ja nicht mich gefragt Big Grin
(11.04.2012 08:47)höfner501 schrieb: [ -> ]Ich sehe das so:
1. Entweder hat K selbst Anschaffungskosten und kann somit AfA geltend machen.
2. Die Eltern haben Anschaffungskosten und über 11d EStG wandert das sofort auf K rüber.

Was mE gar nicht geht, dass überhaupt keine AfA gewährt werden soll.
das hätte ich auch erst mal gedacht, aber:
BFH 01.06.2004, IX R 61/03 sagt :
1. Als Anschaffungskosten kann der Steuerpflichtige den Kaufpreis für ein Grundstück dann nicht geltend machen, wenn dieser ihm mittelbar geschenkt worden ist (ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Urteil vom 27. Juli 2000 X R 42/97, BFH/NV 2001, 307).

außerdem in NWB gefunden:
Zusammenfassung von: ZAST 1-2/2008, Seite 58
Der Autor stellt nach einem Belastungsvergleich umfassend dar, wann eine mittelbare Grundstücksschenkung steuerlich anzunehmen ist. Er weist darauf hin, dass bei einem noch zu erstellenden Gebäude die Fertigstellung als Zuwendungszeitpunkt zugrunde zu legen ist. Anschließend setzt sich der Verfasser mit einem Urteil des FG Köln auseinander, wonach im Falle der mittelbaren Grundstücksschenkung keine AfA nach § 7 Abs. 4 EStG zu gewähren ist.

Fazit des Aufsatzes ist es, dass diese Gestaltung im geltenden Recht immer dann uneingeschränkt genutzt werden sollte, wenn es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt


vielleicht hilft es weiter, vom Ergebnis kann das eigentlich nicht richtig sein
Dem gegenüber aber Finanzgericht Düsseldorf v. 13.11.2002 - 16 K 4405/98 E (rkr.)

"Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung auch ein aus zugewandten Geldmitteln zu errichtendes Gebäude, sind dessen Herstellungskosten mit der Folge dem Schenker zuzurechnen, dass der Beschenkte bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die hierauf entfallenden AfA als Rechtsnachfolger in Anspruch nehmen kann."

Zugegebenermaßen aber älter.
Hallo,

mich stört das Wort "eigentlich": ist es wirklich eine mittelbare Grundstücksschenkung?
Wenn das Geld nur geschenkt wurde, damit irgendeine Immobilie gekauft wird, liegt keine mittelbare Grundstücksschenkung vor ... soweit ich das Thema verstanden habe. Ansonsten liegt der Vorteil bei der Schenkungsteuer, und der Nachteil in der Einkommensteuer ...
Finanzgericht Köln, Urteil vom 10.8.2006, Aktenzeichen: 10 K 4657/04
Tenor: Geldschenkung für bestimmtes Grundstück = keine AK

Gruss
Uwe
Danke schon mal. Ja, an die Schenkungsteuer und ob es überhaupt eine mittelbare Schenkung war, habe ich schon gedacht....
Ich frag das noch mal nach (und kuck, ob ich die Kollegin nicht auch noch ins Forum bringe)
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