Steuerberater

Normale Version: Arbeitszimmer-Kosten
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Nehmen wir an, wir hätten einen Pflichtl, der seine Arbeitszimmerkosten nach qm anteilig zu den gesamten Hauskosten berechnet.

Wie macht Ihr das eigentlich:

Kommen die GEZ-Gebühren (also incl. Fernsehen) mit auf die gesamten Hauskosten, oder nehmt Ihr die nicht mit hinein?


*nurmalkurzgefragt*
von der Catja
Wenn derjenige täglich aus beruflichen Gründen Bloomberg zu gucken hat - dann ja.
Dann liege ich mit meinem Strei mit dem Pflichtl ja gar nicht so falsch.

Derzeit nehme ich noch (anteilig...) 1/3 der Kosten mit hinein, weil ein beruflich genutzer PC ja auch gemeinhin als Empfangsgerät gilt...

Nennt mich Korinthen*******In.

(übrigens: ich habe einen Schauspieler im Mandat, - da habe ich die GEZ-Kosten zu 100% in den BA/WK *duck-und-weg*)
normale GEZ nehme ich nicht mit rein. Wenn er den PC beruflich nutzt, sind die zusätzlichen 5,76 € (oder so um den Dreh) für das neuartige Empfangsgerät komplett ansetzbar.

Normale GEZ nehme ich nicht rein.
Zitat:Normale GEZ nehme ich nicht rein.
Ich auch nicht, zumal es diejenigen sowieso meist nicht zahlen. Tongue
Und wenn sie zahlen? *ketzerischfrag*
Auch dann nicht, da privat veranlasst und nicht mit dem AZ zusammenhängend.
Und bei ca. 220,- p.a. und ca. 10% AZ, macht bei 35% Steuersatz vielleicht 7,- aus, und bei der Hälfte der Leute keine Auswirkung, da max. 1.250,-.

Hab es allerdings bei einer Fewo voll mit drin, da es dort auch extra bezahlt wird.
(02.04.2012 14:36)höfner501 schrieb: [ -> ]sind die zusätzlichen 5,76 € (oder so um den Dreh) für das neuartige Empfangsgerät komplett ansetzbar.


Wieso zusätzlich?
Weil GEZ f. berufl. genutzten PC extra ist zur "normalen" GEZ fürs private Fernsehen.
Das erfordert aber mindestens zwei unterschiedliche Abrechnungen. Hast Du jemanden, der zusätzlich zur "normalen" GEZ (53,xx €) und der KFz-GEZ (17,YY €) nochmal GEZ fü den PC löhnt? *staun*
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