07.03.2012, 11:28
Ein Servus vorab 
Ich möchte bei einer größeren V+V Geschichte bei der Vorsteueraufteilung gerne vom qm-Satz abweichen und den Pro-rata-Satz aus der MwStSysRl heranziehen.
Folgender Fall:
Es werden Umsätze aus V+V getätigt. In das Kellergeschoss ist in 2011 ein Restaurant eingezogen. Hier haben wir Umsätze mit USt. Im Rest des Hauses sind zwar auch Unternehmer, aber alle ohne Optierung... also USt-freie Umsätze. Zudem haben wir zwei Eingänge (Kellereingang separat) und einen Lift, welcher allerdings nicht bis in den Keller geht.
Mein Grundgedanke nun ist, die Vorsteuerbeträge vorab in drei Kategorien aufzuteilen:
A: Voll der Kellervermietung zuzurechnen (100% VSt-Abzug - z. B. Reparaturen im Keller)
B: Aufzuteilende Vorsteuer (z.B. SWM, Heizung, etc.)
C: nicht die Kellervermietung betreffend (0% VSt-Abzug - z. B. Aufzugswartung)
So weit dürfte noch alles richtig sein, hoffe ich
Die Berechnung des Pro-rata-Satzes lt. Artikel 174 der MwStSysRl:
Umsätze mit VSt-Abzugsberechtigung
-------------------------------------
Umsätze ohne VSt-Abzugsberechtigung
und hier steht im Absatz 2:
Abweichend von Absatz 1 bleiben bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs folgende Beträge außer Ansatz:
b) der Betrag der auf Hilfsumsätze mit Grundstücks- und Finanzgeschäften entfällt
Betrifft dies nun auch meine NK-Vorauszahlungen oder is damit eher die Grundstückshandelsgeschichte gemeint?
Für unseren Pro-rata-Satz würde es sich äusserst positiv auswirken, wenn ich nur die reinen Mietumsätze heranziehen müsste (ein Plus von 2%)
Da dieses Objekt grundsätzlich ständige Anschlußprüfungen hat, möchte ich hier alles richtig machen.
Vielen Dank für die kurze Hilfe im Voraus
Viele Grüße !!!
Oliver

Ich möchte bei einer größeren V+V Geschichte bei der Vorsteueraufteilung gerne vom qm-Satz abweichen und den Pro-rata-Satz aus der MwStSysRl heranziehen.
Folgender Fall:
Es werden Umsätze aus V+V getätigt. In das Kellergeschoss ist in 2011 ein Restaurant eingezogen. Hier haben wir Umsätze mit USt. Im Rest des Hauses sind zwar auch Unternehmer, aber alle ohne Optierung... also USt-freie Umsätze. Zudem haben wir zwei Eingänge (Kellereingang separat) und einen Lift, welcher allerdings nicht bis in den Keller geht.
Mein Grundgedanke nun ist, die Vorsteuerbeträge vorab in drei Kategorien aufzuteilen:
A: Voll der Kellervermietung zuzurechnen (100% VSt-Abzug - z. B. Reparaturen im Keller)
B: Aufzuteilende Vorsteuer (z.B. SWM, Heizung, etc.)
C: nicht die Kellervermietung betreffend (0% VSt-Abzug - z. B. Aufzugswartung)
So weit dürfte noch alles richtig sein, hoffe ich

Die Berechnung des Pro-rata-Satzes lt. Artikel 174 der MwStSysRl:
Umsätze mit VSt-Abzugsberechtigung
-------------------------------------
Umsätze ohne VSt-Abzugsberechtigung
und hier steht im Absatz 2:
Abweichend von Absatz 1 bleiben bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs folgende Beträge außer Ansatz:
b) der Betrag der auf Hilfsumsätze mit Grundstücks- und Finanzgeschäften entfällt
Betrifft dies nun auch meine NK-Vorauszahlungen oder is damit eher die Grundstückshandelsgeschichte gemeint?
Für unseren Pro-rata-Satz würde es sich äusserst positiv auswirken, wenn ich nur die reinen Mietumsätze heranziehen müsste (ein Plus von 2%)
Da dieses Objekt grundsätzlich ständige Anschlußprüfungen hat, möchte ich hier alles richtig machen.
Vielen Dank für die kurze Hilfe im Voraus

Viele Grüße !!!
Oliver