Steuerberater

Normale Version: Zivilprozesskosten
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Hallo,

das Thema ist denk ich bekannt.

Es ab ja das BFH Urteil vom 12.5.2011, VI R 42/10 und dazu den Nichtanwendungserlass vom 20.12.2011.

Kennt jemand ein weiteres anhängiges Verfahren, an das ich mich ggf. anhängen könnte?
Hallo,

es gibt eine Menge NAE des BMF, die ich sicherlich nicht begrüße, aber diesem kann ich mich inhaltlich nur anschließen.

By the way, der BMF hat mit so manchem NAE auch schon den höchsten Richtern widersprochen - zu Gunsten der Steuerpflichtigen.


Es ist ja auch nicht so, dass durch die Streichung der Prozesskosten als a.g.B. grundsätzlich der Abzug von Prozesskosten gestrichen ist. Im Rahmen der Einkünfteermittlung können die durchaus Wk oder BA sein. Aber in den a.g.B. haben sie nichts zu suchen.

Es wäre nur an der Zeit mal einen Prozess zu führen um die Steuerberatungskosten wieder zum Abzug zu bringen. Es ist fast nicht mehr möglich seinen Erklärungspflichten ohne entsprechende Hilfestellung nachzukommen.
Wäre vielleicht auch mal überlegenswert hier den Ansatz über die a.g.B. zu suchen. Der Einkünftezusammenhang ist gegeben und rechtlich verpflichtet bin ich in aller Regel auch. So what?
Hallo,

hab doch noch eins gefunden ...

Zitat:BFH Anhängiges Verfahren, VI R 39/11 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2011)

Sind Rechtsanwaltskosten für einen Zivilprozess wegen Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Grunddienstbarkeit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

EStG § 33

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 12.4.2011 (2 K 370/11)
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