03.02.2012, 13:04
hmmm...
also die ledigliche behauptung sich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen zu wollen würde mir nicht reichen.
Ein schriftlicher Verzicht auf ein Einrede der Verjährung hätte da schon ein anderes Kaliber.
Diesen lasse ich mir von meinen Gläubigern ( sind zum glück nicht so viele ^^) nämlich immer unterschreiben, bevor mir die Forderung wegen der drohenden Verjährung gefährdet sein könnte.
lg, jive
also die ledigliche behauptung sich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen zu wollen würde mir nicht reichen.
Ein schriftlicher Verzicht auf ein Einrede der Verjährung hätte da schon ein anderes Kaliber.
Diesen lasse ich mir von meinen Gläubigern ( sind zum glück nicht so viele ^^) nämlich immer unterschreiben, bevor mir die Forderung wegen der drohenden Verjährung gefährdet sein könnte.
lg, jive