al*pe
21.12.2011, 13:21
Hallo, ich habe eine Frage zu der Weiterveräusserung von Tickets also den Zwischenhandel.
Habe jetzt so viel gelesen, hat sich auch einiges geändert und bin nun zu folgendem Schluss gekommen:
Tickethändler sitzt im Inland.
Der Ort der Veranstaltung, für welche das Ticket gilt, ist unerheblich.
Es handelt sich um eine sonstige Leistung und es gilt das Empfängerortprinzip.
Empfänger sitzt ebenso im Inland = zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Empfänger sitzt im Ausland und ist Nichtunternehmer = zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Empfänger sitzt im Ausland und ist Unternehmer = keine Umsatsteuer - Steuerschuldnerschaft wird auf Empfänger übertragen (reverse-charge).
Kann mir das hier jemand vielleicht bestätigen unter Angabe einer Gesetzesfundstelle?
In diesem Zusammenhang gibt es einen Aufsatz in der DStR 2011 Heft 14, S. 656 - 659. Hat evtl. einer dies vorliegen und kann mir diesen Aufsatz zur Verfügung stellen?
Vielen Dank für Eure Mithilfe!
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Habe jetzt so viel gelesen, hat sich auch einiges geändert und bin nun zu folgendem Schluss gekommen:
Tickethändler sitzt im Inland.
Der Ort der Veranstaltung, für welche das Ticket gilt, ist unerheblich.
Es handelt sich um eine sonstige Leistung und es gilt das Empfängerortprinzip.
Empfänger sitzt ebenso im Inland = zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Empfänger sitzt im Ausland und ist Nichtunternehmer = zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Empfänger sitzt im Ausland und ist Unternehmer = keine Umsatsteuer - Steuerschuldnerschaft wird auf Empfänger übertragen (reverse-charge).
Kann mir das hier jemand vielleicht bestätigen unter Angabe einer Gesetzesfundstelle?
In diesem Zusammenhang gibt es einen Aufsatz in der DStR 2011 Heft 14, S. 656 - 659. Hat evtl. einer dies vorliegen und kann mir diesen Aufsatz zur Verfügung stellen?
Vielen Dank für Eure Mithilfe!
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