04.12.2011, 19:47
Hallo Kollegen,
ich knobele gerade an einem Problem, was glücklicherweise noch gar keines ist...
Fall:
Steuerpflichtiger hat schon vor Jahren seine Vermietimmobilien an den Sohn übertragen, - allerdings hat er den Nießbrauch und versteuert jedes Jahr die Überschüsse V+V.
Nun steckt er aber auch schon seit Jahren richtig viel Asche in die Immobilien und aus Gründen der Steueroptimierung verteilen wir die größeren Erhaltungsaufwendungen.
Aber halt jedes Jahr wieder neues Potential zum Verteilen...
Meine Frage:
Was würde mit dem Restvolumen aus dem § 82b passieren, wenn der Pflichtl jetzt verstürbe?
Irgendwie habe ich im Gefühl, dass die restlichen Beträge aus § 82 b dann auf Nimmerwiedersehen weg wären.
Hat jemand ´ne Idee?
sonntägliche Grüße in den 2. Advent:
die Catja
ich knobele gerade an einem Problem, was glücklicherweise noch gar keines ist...
Fall:
Steuerpflichtiger hat schon vor Jahren seine Vermietimmobilien an den Sohn übertragen, - allerdings hat er den Nießbrauch und versteuert jedes Jahr die Überschüsse V+V.
Nun steckt er aber auch schon seit Jahren richtig viel Asche in die Immobilien und aus Gründen der Steueroptimierung verteilen wir die größeren Erhaltungsaufwendungen.
Aber halt jedes Jahr wieder neues Potential zum Verteilen...
Meine Frage:
Was würde mit dem Restvolumen aus dem § 82b passieren, wenn der Pflichtl jetzt verstürbe?
Irgendwie habe ich im Gefühl, dass die restlichen Beträge aus § 82 b dann auf Nimmerwiedersehen weg wären.
Hat jemand ´ne Idee?
sonntägliche Grüße in den 2. Advent:
die Catja