01.12.2011, 11:10
Hallo Kollegen,
Fall zum gewerblichen Grundstückshandel:
Steuerpflichtige (Geser2, siehe unten) hat/hatte nachstehende Immobilien/Anteile (=> alles spielt innerhalb von 5 Jahren):
1.) ETW (Leerstand, nie vermietet) im eigenen Privatvermögen, bereits verkauft
2.) Mehrfamilienhaus im BV einer 2-Mann-GbR, bereits als eine Einheit verkauft
3.) Zweifamilienhaus im BV derselben GbR, ist bereits geteilt (2 Grundbucheinträge, beide auf die GbR), eine Hälfte vom Geser1 selbst bewohnt, die andere Hälfte steht leer. leerstehende Hälfte soll jetzt verkauft werden.
Frage: wenn Geser2 in die leerstehende Hälfte einzieht und dann verkauft, - zählt das dann noch als Objekt?
Ich habe auf Anhieb nichts gefunden, ob die eigengenutzten Immobilien auch dann als Zählobjekt rausfallen, wenn sie eigentlich BV der GbR sind.
Rein vom Gefühl her würde ich sagen: das bleibt ein Zählobjekt.
Anschlussfrage: Wenn die Haushälfte doch nicht mitzählen sollte: Gibt es sowas wie eine "Schamfrist", nach der man dem Geser2 nicht mehr mit dem § 42 AO an den Karren fahren könnte?
Ich entnehme der Rz 10 des BMF-Schreibens vom 26. März 2004 (BStBl. I, S. 434), dass für die Selbstnutzung wiederum 5 Jahre zu gelten haben, die nur ausnahmsweise unterschritten werden dürfen, wenn es sich bei dem Grund für die Veräußerung um einen Sachzwang handeln sollte (, - was wir hier nicht haben).
Kann mir jemand auf Anhieb von meinem Schlauch helfen? Ich gehe aber jetzt direkt selber nochmal suchen...
Danke,
die Catja
Fall zum gewerblichen Grundstückshandel:
Steuerpflichtige (Geser2, siehe unten) hat/hatte nachstehende Immobilien/Anteile (=> alles spielt innerhalb von 5 Jahren):
1.) ETW (Leerstand, nie vermietet) im eigenen Privatvermögen, bereits verkauft
2.) Mehrfamilienhaus im BV einer 2-Mann-GbR, bereits als eine Einheit verkauft
3.) Zweifamilienhaus im BV derselben GbR, ist bereits geteilt (2 Grundbucheinträge, beide auf die GbR), eine Hälfte vom Geser1 selbst bewohnt, die andere Hälfte steht leer. leerstehende Hälfte soll jetzt verkauft werden.
Frage: wenn Geser2 in die leerstehende Hälfte einzieht und dann verkauft, - zählt das dann noch als Objekt?
Ich habe auf Anhieb nichts gefunden, ob die eigengenutzten Immobilien auch dann als Zählobjekt rausfallen, wenn sie eigentlich BV der GbR sind.
Rein vom Gefühl her würde ich sagen: das bleibt ein Zählobjekt.
Anschlussfrage: Wenn die Haushälfte doch nicht mitzählen sollte: Gibt es sowas wie eine "Schamfrist", nach der man dem Geser2 nicht mehr mit dem § 42 AO an den Karren fahren könnte?
Ich entnehme der Rz 10 des BMF-Schreibens vom 26. März 2004 (BStBl. I, S. 434), dass für die Selbstnutzung wiederum 5 Jahre zu gelten haben, die nur ausnahmsweise unterschritten werden dürfen, wenn es sich bei dem Grund für die Veräußerung um einen Sachzwang handeln sollte (, - was wir hier nicht haben).
Kann mir jemand auf Anhieb von meinem Schlauch helfen? Ich gehe aber jetzt direkt selber nochmal suchen...
Danke,
die Catja