30.11.2011, 18:59
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30.11.2011, 19:14
Der Beschenkte kann keine Vorsteuer berücksichtigen. Es mangelt an den nach § 15 UStG erforderlichen Voraussetzungen (Rechng. i. S. d. § 14 UStG).
30.11.2011, 19:31
Hallo,
es ist sogar noch schlimmer: der Vorgang ist nicht steuerbar und unterliegt erst gar nicht dem Umsatzsteuergesetz mangels Leistungsaustausch ...
Gruss
Uwe
es ist sogar noch schlimmer: der Vorgang ist nicht steuerbar und unterliegt erst gar nicht dem Umsatzsteuergesetz mangels Leistungsaustausch ...

Gruss
Uwe
30.11.2011, 19:55
Uwe, du bist auf der Schenkerseite. Da kannst du nicht absolut sagen, dass es sich um einen nicht steuerbaren Vorgang handelt. Es kommt darauf an, ob es sich um eine unternehmerisch oder nicht unternehmerisch veranlasste Schenkung oder um eine Schenkung an das Personal handelt. Je nach Fall kommst du zu unterschiedlichen steuerlichen Ergebnissen.
01.12.2011, 08:55
Eigentlich weiß ich es auch selber, aber ich war gestern auf 180 und so durch den Wind...
War nicht mein Tag.
War nicht mein Tag.
01.12.2011, 10:06
Na bei der Geschwindigkeit auch noch Steuerrecht ... 

01.12.2011, 17:01
Hallo,
@Stadtkatze
Vorsicht, ich bin Theoretiker ...
Ausgangspunkt war, das ein Unternehmer etwas für seinen unternehmerischen Bereich geschenkt bekommen hat und fraglich war, ob er die Vorsteuer ziehen könne. Dabei ist es völlig irrelevant, ob das Wirtschaftsgut des Schenkers aus dem nicht-unternehmerischen oder dem unternehmerischen Bereich stammt. Denn stammt das Wirtschaftsgut aus dem unternehmerischen Bereich, ist der möglicherweise geltendgemachte Vorsteuerabzug innerhalb dieses Unternehmens zu korrigieren. Der (weitere) Vorgang der Schenkung an sich unterliegt nicht dem Umsatzsteuergesetz. Daher kann der Beschenkte auch niemals Vorsteuer ziehen.
So meinte ich das ...
Gruss
us
@Stadtkatze
Zitat:Uwe, du bist auf der Schenkerseite. Da kannst du nicht absolut sagen, dass es sich um einen nicht steuerbaren Vorgang handelt. Es kommt darauf an, ob es sich um eine unternehmerisch oder nicht unternehmerisch veranlasste Schenkung oder um eine Schenkung an das Personal handelt. Je nach Fall kommst du zu unterschiedlichen steuerlichen Ergebnissen.
Vorsicht, ich bin Theoretiker ...

Ausgangspunkt war, das ein Unternehmer etwas für seinen unternehmerischen Bereich geschenkt bekommen hat und fraglich war, ob er die Vorsteuer ziehen könne. Dabei ist es völlig irrelevant, ob das Wirtschaftsgut des Schenkers aus dem nicht-unternehmerischen oder dem unternehmerischen Bereich stammt. Denn stammt das Wirtschaftsgut aus dem unternehmerischen Bereich, ist der möglicherweise geltendgemachte Vorsteuerabzug innerhalb dieses Unternehmens zu korrigieren. Der (weitere) Vorgang der Schenkung an sich unterliegt nicht dem Umsatzsteuergesetz. Daher kann der Beschenkte auch niemals Vorsteuer ziehen.
So meinte ich das ...

Gruss
us
01.12.2011, 17:37
Uwe schrieb:Vorsicht, ich bin Theoretiker ...
lol
der ist auch morgen noch gut!
Klasse Uwe!
(fachlich wäre mir jetzt auch nix Neues eingefallen)
Catja *kringelt-sich*
01.12.2011, 19:13
Zitat:Vorsicht, ich bin Theoretiker ...
Sind wir das nicht alle.

Obwohl. Neulich hab ich in meinem Lager ganz schön geschwitzt.
01.12.2011, 19:23
Altablage?
Das trtifft uns alle!
ich schwitze schon jetzt (Altablage: KW 52)...
Das trtifft uns alle!
ich schwitze schon jetzt (Altablage: KW 52)...
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