10.11.2011, 16:47
Hallo,
folgender Fall spielt in 2010:
Mandant kauft diverse WG unter 410,-¤ und einen Farblaserdrucker für um die 500,-¤. Dieser Drucker erfüllt nicht die Voraussetzungen für ein GWG - ist also nicht selbstständig nutzungsfähig.
In 2008 ist ein PC in den Sammelposten eingegangen - damals Zwang, da unter 1.000,-¤.
M.E. müsste nun ein neuer Sammelposten 2010 "eröffnet" werden, da der Drucker als nachträgliche AK zum PC anzusehen ist. Was mache ich nun aber mit den übrigen in 2010 gekauften GWG unter 410,-¤? Diese will ich nicht in einem Sammelposten haben und Sofortabschreiben! Das geht aber laut Gesetz nicht, da entweder Alte oder Neue GWG-Regelung zum Einsatz kommt.
Alternative wäre den Drucker separat zu aktivieren und über drei Jahre abschreiben. Aber geht das einfach so?
folgender Fall spielt in 2010:
Mandant kauft diverse WG unter 410,-¤ und einen Farblaserdrucker für um die 500,-¤. Dieser Drucker erfüllt nicht die Voraussetzungen für ein GWG - ist also nicht selbstständig nutzungsfähig.
In 2008 ist ein PC in den Sammelposten eingegangen - damals Zwang, da unter 1.000,-¤.
M.E. müsste nun ein neuer Sammelposten 2010 "eröffnet" werden, da der Drucker als nachträgliche AK zum PC anzusehen ist. Was mache ich nun aber mit den übrigen in 2010 gekauften GWG unter 410,-¤? Diese will ich nicht in einem Sammelposten haben und Sofortabschreiben! Das geht aber laut Gesetz nicht, da entweder Alte oder Neue GWG-Regelung zum Einsatz kommt.
Alternative wäre den Drucker separat zu aktivieren und über drei Jahre abschreiben. Aber geht das einfach so?