Steuerberater

Normale Version: GWG bis 410 ¤ / Sammelposten
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Hallo,

folgender Fall spielt in 2010:

Mandant kauft diverse WG unter 410,-¤ und einen Farblaserdrucker für um die 500,-¤. Dieser Drucker erfüllt nicht die Voraussetzungen für ein GWG - ist also nicht selbstständig nutzungsfähig.

In 2008 ist ein PC in den Sammelposten eingegangen - damals Zwang, da unter 1.000,-¤.

M.E. müsste nun ein neuer Sammelposten 2010 "eröffnet" werden, da der Drucker als nachträgliche AK zum PC anzusehen ist. Was mache ich nun aber mit den übrigen in 2010 gekauften GWG unter 410,-¤? Diese will ich nicht in einem Sammelposten haben und Sofortabschreiben! Das geht aber laut Gesetz nicht, da entweder Alte oder Neue GWG-Regelung zum Einsatz kommt.

Alternative wäre den Drucker separat zu aktivieren und über drei Jahre abschreiben. Aber geht das einfach so?
Der Drucker ist keine nachträgliche AK zum PC, da er nicht funktionell ausschließlich mit diesem PC verbunden ist.
Also Afa mit 3 Jahren, echte GWG unter Euro 410 = Sofortafa.
*michanschließ*
phönix schrieb:Der Drucker ist keine nachträgliche AK zum PC, da er nicht funktionell ausschließlich mit diesem PC verbunden ist.

Das war mir neu! Haben bisher zumeist immer über einen im AV befindlichen PC , war ja zumeist auch günstiger, da hier schon einige Monate/Jahre Afa genutzt wurden, und über die Restnutzungsdauer weiter abgeschrieben.

Da kam mir heuer halt der Sammelposten in die Quere.Sad
Das ist jeweils Bilanzkosmetik.

Restwert : Eestnutzungsdauer wird einem keiner glauben, wenn kurz nachdem der PC seine Abschreibungsdauer erreicht hat, ein neuer PC angeschafft wird.

Ich habe es in den vergangenen Jahren jedenfalls noch nicht erlebt, dass sich das Finanazamt bei irgendeiner gewählten Art quergestellt hätte.

Hauptsache, der Beleg ist da, umsatzsteuerlich korrekt und es wurde nicht gemischt "Sammelposten 2010" und "GWG 2010" bebucht.
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