20.09.2007, 09:08
Hallo,
folgende Anfrage stand in einem anderen Forum (steuernetz):
http://www.steuern-online.de/cgi-local/l...&t=3170823
Hier zusammengefasst seine Anfrage:
"Bin Freiberufler, fahre von zu Hause zum Kunden. Die einfache Entfernung beträgt 7km.
110 mal fahre ich mit der Strassenbahn (netto Euro 1,45 je Strecke)
13 mal fahre ich mit einem mir überlassenen Auto
10 mal fahre ich mit dem Taxi (netto Euro 14,- je Strecke)
wie muss ich die Betriebsausgaben angeben.
Arbeite als freiberuflicher Dipl.-Inf. im Bereich Programmierung. Im Jahre 2002 selbständig gemacht und nur für einen Auftraggeber tätig. Arbeite zu zwei Dritteln vor Ort beim Kunden (Spedition) und zu einem Drittel von zu Hause.
Also ich habe einen PC zu Hause, den ich ausschliesslich beruflich nutze, der steht aber im Wohnzimmer."
Mein Standpunkt dazu:
Für einen AN gilt R37 (3)Satz 5 LStR 2005:
"Für die Berücksichtigung von Fahrtkosten gelten auch Fahrten zwischen mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten in demselben Dienstverhältnis ... als Dienstreisen"
Dazu gibt es noch folgendes Urteil
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/...=0&Frame=2
In dem Urteil ging es um die Anerkennung von Herstellungs/Erhaltungsaufwand vor Beginn der Nutzung eines AZ als Home-Office.
Mir geht es daru zu klären, als Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage des Fragestellers, ob der Fragesteller zu Hause eine regelmäßige Arbeitsstätte (Sitz des Unternehmens eines Selbständigen) hat oder nicht hat. Es geht weiterhin nur darum wie die Fahrtkosten zum Kunden als BA erfasst werden. Nach Reisekostenrecht oder als Entfernungspauschale?
folgende Anfrage stand in einem anderen Forum (steuernetz):
http://www.steuern-online.de/cgi-local/l...&t=3170823
Hier zusammengefasst seine Anfrage:
"Bin Freiberufler, fahre von zu Hause zum Kunden. Die einfache Entfernung beträgt 7km.
110 mal fahre ich mit der Strassenbahn (netto Euro 1,45 je Strecke)
13 mal fahre ich mit einem mir überlassenen Auto
10 mal fahre ich mit dem Taxi (netto Euro 14,- je Strecke)
wie muss ich die Betriebsausgaben angeben.
Arbeite als freiberuflicher Dipl.-Inf. im Bereich Programmierung. Im Jahre 2002 selbständig gemacht und nur für einen Auftraggeber tätig. Arbeite zu zwei Dritteln vor Ort beim Kunden (Spedition) und zu einem Drittel von zu Hause.
Also ich habe einen PC zu Hause, den ich ausschliesslich beruflich nutze, der steht aber im Wohnzimmer."
Mein Standpunkt dazu:
Für einen AN gilt R37 (3)Satz 5 LStR 2005:
"Für die Berücksichtigung von Fahrtkosten gelten auch Fahrten zwischen mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten in demselben Dienstverhältnis ... als Dienstreisen"
Dazu gibt es noch folgendes Urteil
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/...=0&Frame=2
In dem Urteil ging es um die Anerkennung von Herstellungs/Erhaltungsaufwand vor Beginn der Nutzung eines AZ als Home-Office.
Mir geht es daru zu klären, als Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage des Fragestellers, ob der Fragesteller zu Hause eine regelmäßige Arbeitsstätte (Sitz des Unternehmens eines Selbständigen) hat oder nicht hat. Es geht weiterhin nur darum wie die Fahrtkosten zum Kunden als BA erfasst werden. Nach Reisekostenrecht oder als Entfernungspauschale?