24.10.2011, 18:38
Hallo,
folgendes Problem:
Mdt. hat eine doppelte HHF - unstreitig!
VMA´s gibt es ja nun nur für die ersten 3 Monate - Verfassungsrechtlich unbedenklich diese Regelung (lt. BFH).
Die drei Monate fangen nur neu an zu laufen, wenn mindestens 4 Wochen dazwischen liegen und es sich nicht um Urlaub oder Krankheit handelt. Was aber ist, wenn es sich um einen Prof an ner Uni handelt, welcher 2x im Jahr zwischen den Semestern nicht zu Uni muss und dafür ja forschen etc. muss. Dies macht er dann aber von zu Hause aus in seinem stillen Kämmerchen.
Sind das Unterbrechungszeiten welche gelten?
Er wohnt übrigens am Arbeitsort in einem Hotel bzw. gelegentlich bei Bekannten. Er behält somit seine alte Whg. am Arbeitsplatz nicht bei.
Vllt. habt ihr noch ein paar Ideen?
Saisonarbeiter geht wohl nicht
folgendes Problem:
Mdt. hat eine doppelte HHF - unstreitig!
VMA´s gibt es ja nun nur für die ersten 3 Monate - Verfassungsrechtlich unbedenklich diese Regelung (lt. BFH).
Die drei Monate fangen nur neu an zu laufen, wenn mindestens 4 Wochen dazwischen liegen und es sich nicht um Urlaub oder Krankheit handelt. Was aber ist, wenn es sich um einen Prof an ner Uni handelt, welcher 2x im Jahr zwischen den Semestern nicht zu Uni muss und dafür ja forschen etc. muss. Dies macht er dann aber von zu Hause aus in seinem stillen Kämmerchen.
Sind das Unterbrechungszeiten welche gelten?
Er wohnt übrigens am Arbeitsort in einem Hotel bzw. gelegentlich bei Bekannten. Er behält somit seine alte Whg. am Arbeitsplatz nicht bei.
Vllt. habt ihr noch ein paar Ideen?
Saisonarbeiter geht wohl nicht
