06.10.2011, 10:34
Hallo,
Mdt. tätigt im Juli einen ig.Erwerb in Polen. In diesem Zeitpunkt ist seine seinerzeit erteilte UStIdNr. aber nicht mehr gültig. Diese wird erst im September wieder vom FA reaktiviert. Die Lieferung wurde deshalb als steuerpflichtig behandelt.
Kann der Mdt. nun die USt zurück bekommen? Ich lese bei den Voraussetzungen zur Steuerbefreiung immer von "im Zeitpunkt der Lieferung gültiger IdNr." Diese liegt ja nicht vor. Trotzdem lag aber ein ig.Erwerb vor, für den das Vergütungsverfahren nicht gilt.
Kann jemand helfen?
Mdt. tätigt im Juli einen ig.Erwerb in Polen. In diesem Zeitpunkt ist seine seinerzeit erteilte UStIdNr. aber nicht mehr gültig. Diese wird erst im September wieder vom FA reaktiviert. Die Lieferung wurde deshalb als steuerpflichtig behandelt.
Kann der Mdt. nun die USt zurück bekommen? Ich lese bei den Voraussetzungen zur Steuerbefreiung immer von "im Zeitpunkt der Lieferung gültiger IdNr." Diese liegt ja nicht vor. Trotzdem lag aber ein ig.Erwerb vor, für den das Vergütungsverfahren nicht gilt.
Kann jemand helfen?