Steuerberater

Normale Version: MFDLV und USt
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Guten Abend zusammen,

bin heute über eine Frage gestolpert, zu der ich noch keine Antwort gefunden habe.

Beim Abschluss von Mobilfunkverträgen ist es die Regel, dass man zu diesen vergünstigt MF-Geräte bekommt. Nach Verwaltungsauffassung sind diese mit dem gemeinen Wert gegen Ertrag zu aktivieren und über die Laufzeit abzuschreiben. Der Ertrag kann auch über die Lfz verteilt werden.

Meine Frage ist nun nach Einführung des § 13b (2) Nr. 10 UStG, ob dies auch Auswirkungen auf die USt haben kann, unter der Vss, dass die 5.000¤-Grenze überschritten ist.

Meine derzeitige Auffassung ist derzeit noch "nein", da ich keine unmittelbare Gegenleistung für die vergünstigten MFG habe. Mittelbar jedoch über die Grundgebühren der MFDLV, was praktisch kaum aufteilbar ist. Somit gehe ich erst mal von einer BMG von 0¤ aus oder ist hier der TB des § 10 (4) Nr. 1 iVm § 3 (1b) Nr. 1 oder 3 UStG erfüllt, so dass eine Mindest-BMG zum Ansatz käme. § 10 (5) UStG scheidet für mich aus.

Gruß
Tax
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