28.09.2011, 15:36
Das FG Niedersachsen hat entschieden, dass die Aufgabe der Investitionsabsicht ein rückwirkendes Ereignis ist.
Der Zinslauf beginnt deshalb nicht 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem der IAB gebildet wurde, sondern nach Ablauf des Jahres, in dem die Investitionsabsicht aufgegeben wurde:
http://www.finanzgericht.niedersachsen.d..._psmand=53
NZB ist eingelegt. BFH-Az.: IV B 87/11
Der Zinslauf beginnt deshalb nicht 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem der IAB gebildet wurde, sondern nach Ablauf des Jahres, in dem die Investitionsabsicht aufgegeben wurde:
http://www.finanzgericht.niedersachsen.d..._psmand=53
NZB ist eingelegt. BFH-Az.: IV B 87/11