Steuerberater

Normale Version: OHG kraft Gewinn/Umsatzüberschreitung?
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Hallo Gemeinde,

diskutiere gerade mit einem Kollegen darüber, ob eine GbR (Baubude) bestehend aus zwei Gesellschaftern (Brüder je 50%) mit lediglich einem Angestellten wegen Überschreiten der Gewinngrenze im § 141 Abs. 1 Nr 4 AO (50.000 ¤) vom FA zu Bilanzierung aufgefordert auch zwangsläufig zu einer OHG wird.

Die Grenzen des § 241a HGB sprechen von Überschreitung von Gewinn (50.000 ¤) und Umsatz (500.000 ¤) in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Dies ist hier nicht gegeben - der Gewinn wurde zwar beriets erreicht, aber der Umsatz noch nicht, da eben fleißig von den Gesellschaftern mitgearbeitet wird. Ich habe somit also keine Verpflichtung eine Bilanz nach Handelsrecht aufzustellen.

In meinen Augen stellt es keinen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb dar, da die Grenzen des §241a HGB nicht überschritten sind.

Langes Vorspiel kurze Fragen:

Wird aus einer GbR, welche die Hürden des § 241a HGB überschreitet automatisch zur OHG? Und reicht es dafür schon eine Hürde 2mal hintereinander zu reißen?

Danke schon mal vorab.
Nein, es fehlt an der Art eines kfm Betriebs; vgl
§ 1 Abs 2 HGB:

(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Durch das oder in der Verneinung, ist somit für die positive Feststellung Art und Umfang kumulativ notwendig.
Danke so hatte ich es auch rausgelesen. Haufe half Cool
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