12.08.2011, 06:52
Zitat:Ich denke, Sie denken hier zu kompliziert.
Ich bin eine Frau und deshalb darf ich das!

Aber sie haben schon Recht. Ich hab mich da in was verrannt und deshalb hab ich ja hier nachgefragt.
Dank an alle für's Kopfwaschen.
Zitat:Ich denke, Sie denken hier zu kompliziert.
Zitat:Nach dem BFH-Urteil vom 13.07.2006 (BStBl II 2006, 804) können auch nicht besonders hergerichtete oder gestaltete Büroräume in einem Einfamilienhaus, die von den Gesellschaftern der Betriebsgesellschaft an diese als einziges Büro (Sitz der Geschäftsleitung) vermietet werden, wesentliche Betriebsgrundlagen sein. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Gebäudeteil nicht die in § 8 EStDV genannten Grenzen unterschreitet
Kiharu schrieb:Wie händelt ihr das bei den kleinen 1Mann GmbH, die ihre Firma von daheim führen?Ist die 4-Zi-Wg Eigentum oder Miete? Des Gesellschafters oder der Eheleute? Bei Miete scheidet Betriebsaufspaltung eh aus.
tosch schrieb:Bei so einer kleinen GmbH empfehle ich stets, den Ordner mit dem Gesellschaftsvertrag in den Wohn- oder Schlafzimmerschrank zu stellen. Dort "sitzt" fortan die GmbH.
Der GF schafft für seine GmbH im häuslichen Arbeitszimmer. Dessen Kosten reicht er entweder per Mietvertrag an die GmbH durch oder macht sie, da er Gehalt bezieht, als Werbungskosten geltend - oder, wenn Haus oder Wohnung im Eigentum ist, steht auch schon mal so viel privates drin, dass gar nichts geltend gemacht wird und damit das Thema Betriebsvermögenseigenschaft völlig außen vor ist.
Dragon schrieb:Wenn der BFH (Verfahren X R 32/11) Dir/Uns da mal nicht einen Strich durch die Rechnung macht.Die hören spätestens dann auf, wenn ich denen erzähle, dass der Mandant Abwechslung braucht und alle halbe Jahr das Zimmer umräumt.bzw. die Betriebsprüfer dann immer einen betrieblichen Teil Schätzen wollen.