02.08.2011, 10:02
Hallo,
mal wieder eine Frage von meinem Schreibtisch.
Gesellschafterverrechnungskonto bei GmbH wird ausschließlich im Soll geführt.
Daneben gibts noch ein weiteren Verrechnungskonto, welches ausschließlich im Haben geführt wird. Am Jahresende erfolgt die Verrechnung.
Beide Konten werden nicht verzinst. Bei dem Konto, welches im Soll geführt wird, kommt es zur vGA dadurch.
Grundsätzlich hätte eine Nichtverzinsung eines im Haben geführten Verrechnungskonto keine Auswirkung.
M.E. erfolgt jedoch hier eine "Bestrafung" weil 2 getrennte Konten geführt werden. Wäre beides über 1 Konto gelaufen, wäre ja eine Saldierung erfolgt und damit läge eine geringere vGA vor.
Deshalb meine Frage: Wie läuft das in Praxis, wenn 2 Gesellschafterverrechnungskonten geführt werden?
mal wieder eine Frage von meinem Schreibtisch.
Gesellschafterverrechnungskonto bei GmbH wird ausschließlich im Soll geführt.
Daneben gibts noch ein weiteren Verrechnungskonto, welches ausschließlich im Haben geführt wird. Am Jahresende erfolgt die Verrechnung.
Beide Konten werden nicht verzinst. Bei dem Konto, welches im Soll geführt wird, kommt es zur vGA dadurch.
Grundsätzlich hätte eine Nichtverzinsung eines im Haben geführten Verrechnungskonto keine Auswirkung.
M.E. erfolgt jedoch hier eine "Bestrafung" weil 2 getrennte Konten geführt werden. Wäre beides über 1 Konto gelaufen, wäre ja eine Saldierung erfolgt und damit läge eine geringere vGA vor.
Deshalb meine Frage: Wie läuft das in Praxis, wenn 2 Gesellschafterverrechnungskonten geführt werden?