Steuerberater

Normale Version: Verrechnungskonten vGA
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Hallo,

mal wieder eine Frage von meinem Schreibtisch.

Gesellschafterverrechnungskonto bei GmbH wird ausschließlich im Soll geführt.
Daneben gibts noch ein weiteren Verrechnungskonto, welches ausschließlich im Haben geführt wird. Am Jahresende erfolgt die Verrechnung.

Beide Konten werden nicht verzinst. Bei dem Konto, welches im Soll geführt wird, kommt es zur vGA dadurch.

Grundsätzlich hätte eine Nichtverzinsung eines im Haben geführten Verrechnungskonto keine Auswirkung.

M.E. erfolgt jedoch hier eine "Bestrafung" weil 2 getrennte Konten geführt werden. Wäre beides über 1 Konto gelaufen, wäre ja eine Saldierung erfolgt und damit läge eine geringere vGA vor.

Deshalb meine Frage: Wie läuft das in Praxis, wenn 2 Gesellschafterverrechnungskonten geführt werden?
Hallo,

kenne ich lediglich als ein ganzheitliches Konto.
So war es früher, so kenne ich es von den heutigen Abschlüssen, die ich so zu Gesicht bekomme auch.

Ob da Jemand mit Kapitalkonten gestalten wollte - Stichwort: ausschüttungsfähig und nicht ausschüttungsfähig?
Ich hab sowas auch noch nicht gesehen. Deshalb ja meine Frage an die Praktikter hier Wink

Im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen erfolgt in meinem Fall dann eine Umbuchung des Habenkontos auf das Sollkonto, so dass unterm Strich immer noch ein Soll auf dem Verrechnungskonto verbleibt.
Hallo,

bedeutet dies auch, dass auf dem Sollkonto nur Buchungen im Soll durchgeführt wurden und auf dem Habenkonto nur im Haben?

Habe ich in meiner bisherigen Praxis auch noch nicht gesehen, macht mehr Arbeit, weil der Buchhalter zwei statt eines Kontos verwendet und eine Umbuchung im Jahresabschluss durchzuführen ist.
Mir erschließt sich auch nicht, warum das Zwei-Konten-Modell hier zur Anwendung kommt ...

Gruss
Uwe
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