29.07.2011, 06:41
Hallo,
W�rde es auch voll in den Aufwand nehmen. Mehr als eine Annehmlichkeit ist so eine Bewirtung im Normalfall nicht.
Sehe es als Werbeveranstaltung und da ist so eine kleine Beigabe unsch�dlich.
Da k�nnen wir dann auch die Diskussion aufmachen, ob die Werbegeschenke, die in einem solchen Rahmen f�r gew�hnlich unter die Besucher verstreut werden, steuerlich ebenfalls besonders zu beachten sind.
W�rde es auch voll in den Aufwand nehmen. Mehr als eine Annehmlichkeit ist so eine Bewirtung im Normalfall nicht.
Sehe es als Werbeveranstaltung und da ist so eine kleine Beigabe unsch�dlich.
Da k�nnen wir dann auch die Diskussion aufmachen, ob die Werbegeschenke, die in einem solchen Rahmen f�r gew�hnlich unter die Besucher verstreut werden, steuerlich ebenfalls besonders zu beachten sind.