Steuerberater

Normale Version: Tag der offenen Tür mit Buffet
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Hallo,

Würde es auch voll in den Aufwand nehmen. Mehr als eine Annehmlichkeit ist so eine Bewirtung im Normalfall nicht.
Sehe es als Werbeveranstaltung und da ist so eine kleine Beigabe unschädlich.

Da können wir dann auch die Diskussion aufmachen, ob die Werbegeschenke, die in einem solchen Rahmen für gewöhnlich unter die Besucher verstreut werden, steuerlich ebenfalls besonders zu beachten sind.
Annehmlichkeit ist doch eher Gebäck / Tee ?

Hier wars kaltes und warmes Buffet / Kanappes und Kuchen.

Gesamtbetrag etwas über 6000 Euro.
Nur zur Klarstellung - ich würde es auch voll in den Aufwand nehmen, würde aber dem Mdt. auf eventuelle Korrekturen seitens des FA hinweisen. Alles zum Wohle des Mdt - man kann ja auch eine verkehrte Rechtsauffassung gehabt haben.Rolleyes
Hallo,

bei 6.000 Euro einen privaten Eigenverbrauch von 30% zu unterstellen, halte ich mal für eine unzutreffende Besteuerung ... Cool

Ich glaube nicht, dass ich soviel auf einmal verdrücken kann ...

Wieviele Besucher waren den schätzungsweise vor Ort?

Gruss
Uwe
ich selber war leider nicht vor Ort.
Das Buffet war laut Rechnung für 250 Leute ausgelegt.
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