29.07.2011, 06:41
Hallo,
Würde es auch voll in den Aufwand nehmen. Mehr als eine Annehmlichkeit ist so eine Bewirtung im Normalfall nicht.
Sehe es als Werbeveranstaltung und da ist so eine kleine Beigabe unschädlich.
Da können wir dann auch die Diskussion aufmachen, ob die Werbegeschenke, die in einem solchen Rahmen für gewöhnlich unter die Besucher verstreut werden, steuerlich ebenfalls besonders zu beachten sind.
Würde es auch voll in den Aufwand nehmen. Mehr als eine Annehmlichkeit ist so eine Bewirtung im Normalfall nicht.
Sehe es als Werbeveranstaltung und da ist so eine kleine Beigabe unschädlich.
Da können wir dann auch die Diskussion aufmachen, ob die Werbegeschenke, die in einem solchen Rahmen für gewöhnlich unter die Besucher verstreut werden, steuerlich ebenfalls besonders zu beachten sind.