09.06.2011, 11:49
Liebe Kollegen,
ich suche mir gerade einen Wolf und finde nicht das gesuchte. Hinter grund: Ein Mandant war als Notarzt tätig. Meine Mitarbeiterin würde seine Arbeitszeiten jetzt unter dem Gesichtspunkt der Verpflegungsmehraufwendungen durchgehen, da er oft Schichten mit mehr als 8 Stunden hatte und keine "konkrete" Arbeitsstelle.
Ich habe in Erinnerung, dass das früher nur ging, wenn die "Reise" außerhalb der politischen Gemeinde war. Sprich: für eine Tätigkeit einen Häuserblock weiter konnte man (meiner Erinnerung nach) keine Mehraufwendungen geltend machen.
Hat jemand eine Fundstelle oder liege ich tatsächlich selber falsch?
Danke.
ich suche mir gerade einen Wolf und finde nicht das gesuchte. Hinter grund: Ein Mandant war als Notarzt tätig. Meine Mitarbeiterin würde seine Arbeitszeiten jetzt unter dem Gesichtspunkt der Verpflegungsmehraufwendungen durchgehen, da er oft Schichten mit mehr als 8 Stunden hatte und keine "konkrete" Arbeitsstelle.
Ich habe in Erinnerung, dass das früher nur ging, wenn die "Reise" außerhalb der politischen Gemeinde war. Sprich: für eine Tätigkeit einen Häuserblock weiter konnte man (meiner Erinnerung nach) keine Mehraufwendungen geltend machen.
Hat jemand eine Fundstelle oder liege ich tatsächlich selber falsch?
Danke.