27.05.2011, 16:42
Moin!
So langsam will ich mein Hirn wieder ankurbeln, brauche aber mal eure Hilfe:
Frau A wohnt und arbeitet in B. Herr C wohnt in D und arbeitet in E. Man lernt sich kennen und lieben. Da E näher an B liegt, nutzt Herr C die Wohnung von Frau A als Zweitwohnung und möchte so die doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Gleichzeitig beschließt Frau A wieder nach D zurückzukehren. Weiterhin arbeitet sie in B und möchte nun auch die doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Familie, Freunde leben in D. Ärzte werden ebenfalls in D aufgesucht (schon immer). Man selbst bleibt erstmal unverheiratet.
Nun habe ich ein Urteil gefunden, wonach dies nur dann anerkannt wird (bei beiden), wenn dies anhand geeigneter Unterlagen etc. nachgewiesen werden kann. (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 7.10.2010, 5 K 5230/07). Dies könnten A und B (siehe vorheriger Absatz).
Da es "nur" ein FG-Urteil ist, macht es Sinn, es zu versuchen?
Über Tipps freue ich mich!
Lieben Dank
Heidi
So langsam will ich mein Hirn wieder ankurbeln, brauche aber mal eure Hilfe:
Frau A wohnt und arbeitet in B. Herr C wohnt in D und arbeitet in E. Man lernt sich kennen und lieben. Da E näher an B liegt, nutzt Herr C die Wohnung von Frau A als Zweitwohnung und möchte so die doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Gleichzeitig beschließt Frau A wieder nach D zurückzukehren. Weiterhin arbeitet sie in B und möchte nun auch die doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Familie, Freunde leben in D. Ärzte werden ebenfalls in D aufgesucht (schon immer). Man selbst bleibt erstmal unverheiratet.
Nun habe ich ein Urteil gefunden, wonach dies nur dann anerkannt wird (bei beiden), wenn dies anhand geeigneter Unterlagen etc. nachgewiesen werden kann. (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 7.10.2010, 5 K 5230/07). Dies könnten A und B (siehe vorheriger Absatz).
Da es "nur" ein FG-Urteil ist, macht es Sinn, es zu versuchen?
Über Tipps freue ich mich!
Lieben Dank
Heidi