20.05.2011, 11:04
Hallo,
eine GmbH hat in den Vorjahren den Ausbau eines Büros aktiviert. Die GmbH besitzt kein eigenes Grundstück. Wurde vom Vorberater auf "Grundstücke, gundstücksgleiche Rechte und Bauten" gebucht und ausgewiesen.
Nun wird das Ding in 2010 vollständig auf 0,00 abgeschrieben, was ja dem HGB entspricht, sofern mit keinem unerheblichen Veräußerungserlös gerechnet werden kann. Aber mein Problem ist jetzt, dass ich einen Vermögensgegenstand habe, den ich ab 2011 nicht mehr in der Bilanz zeige kann, weil der Buchwert ja 0,00 ist.
1. Kommt da nicht das Vollständigsgebot in die quere oder kann man das so machen?
2. Muss eine Aktiengesellschaft (nicht börsennotiert, Familien-AG) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausweisen? Ich habe nichts entsprechendes im AktG gefunden, daher würde ich nein sagen.
Grüße und Danke
eine GmbH hat in den Vorjahren den Ausbau eines Büros aktiviert. Die GmbH besitzt kein eigenes Grundstück. Wurde vom Vorberater auf "Grundstücke, gundstücksgleiche Rechte und Bauten" gebucht und ausgewiesen.
Nun wird das Ding in 2010 vollständig auf 0,00 abgeschrieben, was ja dem HGB entspricht, sofern mit keinem unerheblichen Veräußerungserlös gerechnet werden kann. Aber mein Problem ist jetzt, dass ich einen Vermögensgegenstand habe, den ich ab 2011 nicht mehr in der Bilanz zeige kann, weil der Buchwert ja 0,00 ist.
1. Kommt da nicht das Vollständigsgebot in die quere oder kann man das so machen?
2. Muss eine Aktiengesellschaft (nicht börsennotiert, Familien-AG) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausweisen? Ich habe nichts entsprechendes im AktG gefunden, daher würde ich nein sagen.
Grüße und Danke