17.05.2011, 21:17
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:
A betreibt im Einzelunternehmen ein Hotel/Restaurant. Er ist alleiniger Anteilseigner der A-GmbH. Im Zuge der Umstrukturierung verpachtet er sein Einzelunternehmen im Ganzen an die GmbH. Die Frage ist, was geschieht mit den im EU aufgelaufenen Verlusten bei der Gewerbesteuer?
Meine Lösung sieht bisher so aus: ursprünglich im EU Betrieb eines Hotel/Restaurants, nunmehr Verpachtung eines Hotel/Restaurants - anderer Gewerbezweck, daher keine Unternehmensidentität, damit keine Möglichkeit, die gewerbesteuerlichen Verluste zu übertragen.
Es wäre rein für die Verpachtung ja erst mal kein Problem, da eine Betriebsverpachtung kein stehender Gewerbebetrieb ist und daher ohnehin keine Gewerbesteuerpflicht mehr bestünde. Aber - in diesem Fall wird durch die Verpachtung wegen der Überlassung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen eine Betriebsaufspaltung begründet, die ihrerseits wieder gewerbesteuerpflichtig ist.
So ganz werde ich meine Zweifel nicht los. Entweder die Sache ist so klar, dass es keine Fragen gibt oder ... keine Ahnung. Interessanterweise konnte ich in der mir zur Verfügung stehenden Literatur (und das ist leider nicht allzu viel) kein derartiges Beispiel finden. Der Steuerberater hat sich allerdings auch noch nicht gegenteilig geäußert, obwohl es wertmäßig schon interessant für ihn ist.
Kann mich jemand beruhigen oder mir die Augen öffnen?
A betreibt im Einzelunternehmen ein Hotel/Restaurant. Er ist alleiniger Anteilseigner der A-GmbH. Im Zuge der Umstrukturierung verpachtet er sein Einzelunternehmen im Ganzen an die GmbH. Die Frage ist, was geschieht mit den im EU aufgelaufenen Verlusten bei der Gewerbesteuer?
Meine Lösung sieht bisher so aus: ursprünglich im EU Betrieb eines Hotel/Restaurants, nunmehr Verpachtung eines Hotel/Restaurants - anderer Gewerbezweck, daher keine Unternehmensidentität, damit keine Möglichkeit, die gewerbesteuerlichen Verluste zu übertragen.
Es wäre rein für die Verpachtung ja erst mal kein Problem, da eine Betriebsverpachtung kein stehender Gewerbebetrieb ist und daher ohnehin keine Gewerbesteuerpflicht mehr bestünde. Aber - in diesem Fall wird durch die Verpachtung wegen der Überlassung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen eine Betriebsaufspaltung begründet, die ihrerseits wieder gewerbesteuerpflichtig ist.
So ganz werde ich meine Zweifel nicht los. Entweder die Sache ist so klar, dass es keine Fragen gibt oder ... keine Ahnung. Interessanterweise konnte ich in der mir zur Verfügung stehenden Literatur (und das ist leider nicht allzu viel) kein derartiges Beispiel finden. Der Steuerberater hat sich allerdings auch noch nicht gegenteilig geäußert, obwohl es wertmäßig schon interessant für ihn ist.
Kann mich jemand beruhigen oder mir die Augen öffnen?