27.04.2011, 13:14
Hallo Kollegen,
ein Kollege aus dem Hessischen erzählte mir heute, es gäbe beim FA eine Nichtsaufgriffsgrenze bei den Prüfungen für die Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütungen.
Soll heißen: Bis 180 TEUR p.a. würden weder die Höhe, noch die Zusammensetzung (feste/variable Bestandteile) auf die Möglichkeit einer vGA hin überprüft.
Kann das jemand bestätigen/dementieren/ergänzen?
Fragt. die Catja
ein Kollege aus dem Hessischen erzählte mir heute, es gäbe beim FA eine Nichtsaufgriffsgrenze bei den Prüfungen für die Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütungen.
Soll heißen: Bis 180 TEUR p.a. würden weder die Höhe, noch die Zusammensetzung (feste/variable Bestandteile) auf die Möglichkeit einer vGA hin überprüft.
Kann das jemand bestätigen/dementieren/ergänzen?
Fragt. die Catja