Steuerberater

Normale Version: # 21 - 1%-Regelung auf dem Prüfstand
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Hallo,

es gibt ein neues Musterverfahren zur 1%-Regelung bei der privaten Kfz-Nutzung.

Tenor ist die Frage, ob zwingend der Bruttolistenpreis bei der Betragsermittlung heranzuziehen ist, oder nicht doch der tatsächliche Kaufpreis.


Für Bruttolistenpreis spricht die bisherige Rechtsprechung und die Argumentation der Einheitlichkeit der Besteuerung

Für Kaufpreis spricht die allgemeine Lebenserfahrung, da vermutlich Niemand den Bruttolistenpreis tatsächlich zahlt.

Da für andere Beurteilungszwecke bereits Rechengrößen wie der Hauspreis herangezogen worden sind, könnte es im Ergebnis einen Teilerfolg geben, der nicht den Kaufpreis, aber einen rabattierten Bruttolistenpreis zur Berechnungsgrundlage erhebt.


FG Niedersachsen Az. 9 K 394/10


Entscheidung soll noch in 2011 fallen.
Versteh ich nicht! BFH hat mehrmals deutlich gesagt, dass der Escape Fahrtenbuch eine rigide Pauschalierung erlaubt. Da hat sogar das BVerfG eine VerfBeschwerde nicht angenommen... Was will das FG? Werden die vom BdStZ zum Bier eingeladen? Vor allem dazu ein Pressemitteilung, das entschieden werden soll... Das impliziert Voreingenommenheit (Ergebnis steht fest), als Beklagter würd ich den Berichterstatter bzw Senat ablehnen!
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