19.04.2011, 13:59
Hallo,
es gibt ein neues Musterverfahren zur 1%-Regelung bei der privaten Kfz-Nutzung.
Tenor ist die Frage, ob zwingend der Bruttolistenpreis bei der Betragsermittlung heranzuziehen ist, oder nicht doch der tats�chliche Kaufpreis.
F�r Bruttolistenpreis spricht die bisherige Rechtsprechung und die Argumentation der Einheitlichkeit der Besteuerung
F�r Kaufpreis spricht die allgemeine Lebenserfahrung, da vermutlich Niemand den Bruttolistenpreis tats�chlich zahlt.
Da f�r andere Beurteilungszwecke bereits Rechengr��en wie der Hauspreis herangezogen worden sind, k�nnte es im Ergebnis einen Teilerfolg geben, der nicht den Kaufpreis, aber einen rabattierten Bruttolistenpreis zur Berechnungsgrundlage erhebt.
FG Niedersachsen Az. 9 K 394/10
Entscheidung soll noch in 2011 fallen.
es gibt ein neues Musterverfahren zur 1%-Regelung bei der privaten Kfz-Nutzung.
Tenor ist die Frage, ob zwingend der Bruttolistenpreis bei der Betragsermittlung heranzuziehen ist, oder nicht doch der tats�chliche Kaufpreis.
F�r Bruttolistenpreis spricht die bisherige Rechtsprechung und die Argumentation der Einheitlichkeit der Besteuerung
F�r Kaufpreis spricht die allgemeine Lebenserfahrung, da vermutlich Niemand den Bruttolistenpreis tats�chlich zahlt.
Da f�r andere Beurteilungszwecke bereits Rechengr��en wie der Hauspreis herangezogen worden sind, k�nnte es im Ergebnis einen Teilerfolg geben, der nicht den Kaufpreis, aber einen rabattierten Bruttolistenpreis zur Berechnungsgrundlage erhebt.
FG Niedersachsen Az. 9 K 394/10
Entscheidung soll noch in 2011 fallen.