06.04.2011, 20:51
Hallo,
eine Frage in die Runde:
Mandant ist Alleingesellschafter einer GmbH in Insolvenz. Abschluss der Inso-Verfahrens voraussichtlich in 2011. Beteiligung im Privatvermögen. Gewinnausschüttungen gabs keine.
D.h. 17er Verlust im Teileinkünfteverfahren in 2011 (tja, Pech gehabt 2010 wär der Verlust noch voll abzugsfähig gewesen).
So jetzt das eigentliche Problem: 2008 und 2009 sind für die Beteiligung Finanzierungskosten angefallen, die ich zu 100% als Werbungskosten bei KAP angesetzt habe.
Finanzamt meint aber, Ansatz nur mit 50% bzw. 60% da die BFH Rechtsprechung sich nur auf 17er Verluste bezog.
Im ESt-Kommentar Ludwig Schmitt steht, dass in diesen Fällen "der Vollabzug wohl auch für laufende Aufwendungen wie z.B. Zinsen zu gelten habe".
Hat jemand dazu Erfahrungen?
eine Frage in die Runde:
Mandant ist Alleingesellschafter einer GmbH in Insolvenz. Abschluss der Inso-Verfahrens voraussichtlich in 2011. Beteiligung im Privatvermögen. Gewinnausschüttungen gabs keine.
D.h. 17er Verlust im Teileinkünfteverfahren in 2011 (tja, Pech gehabt 2010 wär der Verlust noch voll abzugsfähig gewesen).
So jetzt das eigentliche Problem: 2008 und 2009 sind für die Beteiligung Finanzierungskosten angefallen, die ich zu 100% als Werbungskosten bei KAP angesetzt habe.
Finanzamt meint aber, Ansatz nur mit 50% bzw. 60% da die BFH Rechtsprechung sich nur auf 17er Verluste bezog.
Im ESt-Kommentar Ludwig Schmitt steht, dass in diesen Fällen "der Vollabzug wohl auch für laufende Aufwendungen wie z.B. Zinsen zu gelten habe".
Hat jemand dazu Erfahrungen?