Hallo,
anbei eine wirklich doofe Frage.
Wo ist denn der Begriff "Betriebsverm�gen des Gewerbebetriebs" definiert ?!?
Es geht mir um die Bildung einer Ansparr�cklage nach � 7g EStG.
Ich hoffe ich blamiere mich jetzt nicht unendlich, aber ich w�rde tippen, dass das Kapitalkonto das "Betriebsverm�gen" im Sinne des � 7g EStG darstellt ?!?
Vieleicht h�tte ich auch lieber ausschlafen sollen :-)
Hallo
Ist zwar nicht wirklich mein Thema, aber es geht um � 7g (2). Da sagt mir die R 7g (2) EStR:
"Zur Ermittlung des Betriebsverm�gens ( >R 4.2 ) des Gewerbebetriebs oder des der selbst�ndigen Arbeit dienenden Betriebs sind alle in der Steuerbilanz ausgewiesenen Positionen mit ihren Steuerbilanzwerten zu ber�cksichtigen. Das gilt auch f�r Grundst�cke."
Viele Gr��e
Hallo Opa,
Betriebsverm�gen setzt sich aber aus Besitzpositionen (Aktiva) und Schuldpositionen (Passiva) zusammen.
Somit denke ich, dass es sich nur um einen Sald handeln kann und dieser Saldo stellt meiner Meinung nach das Kapital dar ?!?!
Anmerkung: Fr�her wurden einmal die Einheitswerte angesetzt, aber danach die Steuerbilanzwerte und der Betrag des BV wurde auf damals 400.000,00 DM erh�ht.
Vielen Dank aber schonmal f�r Deinen Beitrag...
Das Kapitalkonto ist gemeint, Du hast schon Recht!
PS: Ich korrigier mal den Tippfehler im Threadtitel!
Hallo Clematis,
danke f�r die Korrektur, habs gerade gemerkt...
Dann bin ich aber froh, dass mein Gedanken richtig ist.
Steht dies irgendwo ?!?!?
Ich w�sste jetzt so aus dem Stehgreif keine direkte Fundstelle!
http://195.243.173.120/persoline/servlet...oid=915808
R 7g Absatz 2 verweist auf das BV gem�� R 4.2
Das ist doch das steuerliche Kapitalkonto, ggf. mit Erg.- u. Sonderbilanzen oder?
(F�r den
Betriebsverm�gensvergleich)
Denke also, 7g bezieht sich auf den Betriebsverm�gensbegriff aus �4, und hat keinen eigenen Betriebsverm�gensbegriff.