Steuerberater

Normale Version: Definition des Begriffs "Betriebsvermögen des Gewerbebetriebs" im Sinne § 7g ESTG
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Hallo,



anbei eine wirklich doofe Frage.

Wo ist denn der Begriff "Betriebsvermögen des Gewerbebetriebs" definiert ?!?

Es geht mir um die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG.

Ich hoffe ich blamiere mich jetzt nicht unendlich, aber ich würde tippen, dass das Kapitalkonto das "Betriebsvermögen" im Sinne des § 7g EStG darstellt ?!?

Vieleicht hätte ich auch lieber ausschlafen sollen :-)
Hallo

Ist zwar nicht wirklich mein Thema, aber es geht um § 7g (2). Da sagt mir die R 7g (2) EStR:
"Zur Ermittlung des Betriebsvermögens ( >R 4.2 ) des Gewerbebetriebs oder des der selbständigen Arbeit dienenden Betriebs sind alle in der Steuerbilanz ausgewiesenen Positionen mit ihren Steuerbilanzwerten zu berücksichtigen. Das gilt auch für Grundstücke."

Viele Grüße
Hallo Opa,


Betriebsvermögen setzt sich aber aus Besitzpositionen (Aktiva) und Schuldpositionen (Passiva) zusammen.

Somit denke ich, dass es sich nur um einen Sald handeln kann und dieser Saldo stellt meiner Meinung nach das Kapital dar ?!?!

Anmerkung: Früher wurden einmal die Einheitswerte angesetzt, aber danach die Steuerbilanzwerte und der Betrag des BV wurde auf damals 400.000,00 DM erhöht.

Vielen Dank aber schonmal für Deinen Beitrag...
Das Kapitalkonto ist gemeint, Du hast schon Recht!

PS: Ich korrigier mal den Tippfehler im Threadtitel!
Hallo Clematis,


danke für die Korrektur, habs gerade gemerkt...

Dann bin ich aber froh, dass mein Gedanken richtig ist.

Steht dies irgendwo ?!?!?
Ich wüsste jetzt so aus dem Stehgreif keine direkte Fundstelle!
http://195.243.173.120/persoline/servlet...oid=915808

R 7g Absatz 2 verweist auf das BV gemäß R 4.2

Das ist doch das steuerliche Kapitalkonto, ggf. mit Erg.- u. Sonderbilanzen oder?
(Für den Betriebsvermögensvergleich)

Denke also, 7g bezieht sich auf den Betriebsvermögensbegriff aus §4, und hat keinen eigenen Betriebsvermögensbegriff.
Referenz-URLs