Steuerberater

Normale Version: AN mit öster. Lohn
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seit einiger Zeit sind die österr. Arbeitgeber verpflichtet pauschal vom Lohn 1,53 % an die Mitarbeiterversorgungskasse zu zahlen. Dies ist in A steuer-und sozVers.frei. Versteuert der ASN in der BRD sind die FA in letzter zeit dazu übergangen den pauschalbertrag dem AL zuzuschlagen.
Zahlt dann irgendwann diese Kasse eine Abfindung so ist die bei diesen AN hier steuerpflichtig unter Abzug der an die Kasse entrichteten Beträge (interne Anweisung des Landesamtes für Steuern).
Offiziell habe ich dazu noch gar nichts gefunden. Hat irgendwer da schon mal dazu was gelesen?
frankts
Referenz-URLs